Legacy ID
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Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Ich, Volprecht von Dernbach, Amtmann zu Marburg, bekenne in diesem Brief, dass ich Abraham und Hangor, Juden zu Marburg, die 400 Pfund Heller, die mein Herr von Münster auf sie angewiesen hat, überlassen habe. Sie verbürgen in dieser Urkunde, dass sie des Geldes ledig sind [das Geld erhalten haben und der Landgraf von den Schulden befreit ist].

Dieser Brief ist mit meinem Siegel besiegelt. Datum anno domini MCCCXXXV

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Ich, Rüdiger Gaugrebe, ein Schildknappe, bekenne in diesem gegenwärtigen Brief, dass ich Meygir, einem Juden zu Marburg, und seiner rechten Erbin dreißig gute kleine Gulden schulde. Und solange dies Geld nicht zurückbezahlt ist, so sollen auf jeden Gulden zu jeder Woche drei Heller Zinsen gehen. Hierfür habe ich als Bürgen festgesetzt, wie es das Recht verlangt, Herrn Michael von Schönstadt, Ritter, und Craftin Rodin, einen Knappen fon den wapenin, die für mich gebürgt haben.

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Nachdem e.f.G. [eure fürstliche Gnädigkeit] aus gewohnter Guttat und fürstlicher Tugend durch göttliche Eingebung die Gnade und Gunst uns öffentlich verkündet, dass wir alle unsere Gebrechen, Beschwerden und Behinderungen e.f.G. anzeigen und zu erkennen geben dürfen, so wollen darüber dankbar sein. Darum haben wir diese folgenden Artikel und Punkte, die aus Armut, Bedrückung und Verderben erwachsen sind, zusammen hier aufgeschrieben [...].

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

1540 donnerstags des dritten Juni

Der Juden wegen ist beschlossen worden, nachdem etliche Bürger ihnen sehr mit Schulden verpflichtet waren und sie jetzt in der Eile nicht bezahlen mögen, dass die Juden [Libmann, Gotschalck] vorerst auf die Schulden der Bürger verzichten. So soll man noch ein Weiteres festlegen, nämlich dass sie eine Zeit lang hierbleiben und erst dann der Stadt ihre Schuldbriefe wieder ausstellen sollen?

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
  1. Nota [Es wird verfügt], dass die Stadt jeden Bürger aufnehmen kann, wie, wann oder woher er auch kommt, und wäre es, dass er nicht in die Stadt kommen konnte und steckte aber die Füße unter die Pforte in die Stadt und begehrte die Bürgerschaft, sollte man ihn empfangen, und er sollte sich verantworten.
  2. Wenn einer Bürger wird, so gibt es drei Gründe, weshalb ihn die Stadt nicht aufnehmen kann: Wenn ihm eine Fehde [Feindschaft, Streit, ausgetragen ohne das Einschalten einer höhere Instanz, die Recht spricht]
Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Im Jahr tausend vierhundert dreißig eins des Herren am Montag nach unseres Herren Himmelfahrt haben Conrad Synning und Gerlach Schonenbach, Bürgermeister zu Marburg, Schöffen, Rat und die Vier, einträchtig im Rathaus zusammengesessen und sind darüber eingekommen, wie es von jeher gewesen und gehalten ist, wie ein Schulmeister und sein Unterschulmeister es mit ihren Schülern, die Bürgerskinder sind, halten sollen und was sie von den selben Bürgerskindern als Lohn nehmen sollen.

 

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Bernhard von Fronhausen und Hermann Zcymmerman, Bürgermeister zu Marburg, haben den Meister Johann Zcenner als Schulmeister empfangen und aufgenommen. Der Bürgermeister, die Schöffen, der Rat und die Vier, wie es von alters her gewesen ist, sind darüber übereingekommen, wie es der Schulmeister und sein Untermeister mit ihren Schülern halten sollen, insbesondere mit den Bürgerskindern, und was sie von den Schülern, die Bürgerskinder sind, als Lohn nehmen sollen und was nicht.

1-22 (siehe Artikel der "Ordnung der Marburger Stadtschule" vom 14. Mai 1431)

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Anno domini millesimo qudringentesimo sexagesimo am Donnerstag haben Hennen Martdurffe und Herman Raben, Bürgermeister zu Marburg, den Meister Johan Spulmann als neuen Schulmeister aufgenommen und empfangen; die genannten Bürgermeister, Schöffen, Rat und die Vier sind einträchtig darüber eingekommen, wie das auch von alters her gewesen ist, wie es der Schulmeister und sein Untermeister mit ihren Schülern halten sollen, insbesondere mit den Bürgerskindern, und was sie von den Schülern, die Bürgerskinder sind, als Lohn nehmen sollen und was nicht

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

1547 donnerstags nach exaltationis crucis (15. September)

Bürgermeister und Rat haben Clara von Löwenstein, damit sie die Töchter der Bürger desto fleissiger unterrichte, mit Ruel Nedernhofers Haus am Schneidersberg zu 6 Zins jährlich belehnt. Da sind die Vormünder von Antonia Breitrucks Tochter, die jährlich 1 Zins geben, so dass für Clara nur noch 5 gegeben werden müssen, etwa aus einem Testament, was noch mit ihr ausgehandelt wird.

1552 donnerstags nach sanct Thomastag (22. Dezember)