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Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Ordnung Philipps, unseres Landtgraven von Gottes Gnaden zu Hessen, [...], darüber, wie die Juden nun in unserem Fürstenthum, unserer Gravschaft und Gebieten gelitten und geduldet werden sollen.

 

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
  1. Von den Marktstätten: Für das erste sollen alle Marktplätze, auf denen man zu feilen [verkaufen] und kaufen pflegt, gefegt und rein gehalten werden zu den Zeiten, wo man sie braucht, also mittwochs und sonnabends. Besonders aber der Marktplatz vor dem Rathaus, kein Hauskehrig soll auf die Gassen geworfen werden, sondern ein jeder soll ihn von seinem Gesinde in die Nebengassen auf gewöhnliche Mistplätze hintragen lassen.
Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
  1. Nota [Es wird verfügt], dass die Stadt jeden Bürger aufnehmen kann, wie, wann oder woher er auch kommt, und wäre es, dass er nicht in die Stadt kommen konnte und steckte aber die Füße unter die Pforte in die Stadt und begehrte die Bürgerschaft, sollte man ihn empfangen, und er sollte sich verantworten.
  2. Wenn einer Bürger wird, so gibt es drei Gründe, weshalb ihn die Stadt nicht aufnehmen kann: Wenn ihm eine Fehde [Feindschaft, Streit, ausgetragen ohne das Einschalten einer höhere Instanz, die Recht spricht]
Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Im Jahr tausend vierhundert dreißig eins des Herren am Montag nach unseres Herren Himmelfahrt haben Conrad Synning und Gerlach Schonenbach, Bürgermeister zu Marburg, Schöffen, Rat und die Vier, einträchtig im Rathaus zusammengesessen und sind darüber eingekommen, wie es von jeher gewesen und gehalten ist, wie ein Schulmeister und sein Unterschulmeister es mit ihren Schülern, die Bürgerskinder sind, halten sollen und was sie von den selben Bürgerskindern als Lohn nehmen sollen.