Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

1547 donnerstags nach exaltationis crucis (15. September)

Bürgermeister und Rat haben Clara von Löwenstein, damit sie die Töchter der Bürger desto fleissiger unterrichte, mit Ruel Nedernhofers Haus am Schneidersberg zu 6 Zins jährlich belehnt. Da sind die Vormünder von Antonia Breitrucks Tochter, die jährlich 1 Zins geben, so dass für Clara nur noch 5 gegeben werden müssen, etwa aus einem Testament, was noch mit ihr ausgehandelt wird.

1552 donnerstags nach sanct Thomastag (22. Dezember)

Clara von Löwenstein soll mit den drei Gulden, die ihr jetzt zur Steuer zu geben bewilligt wurde, gesättigt und zufrieden sein und die Belohnung von ihren Schülern abwarten.

Ratsprotokoll.

Seite
0
Bestand/Signatur
Küch, Friedrich: Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg. Bd. 1. Marburg 1918. Nr. 282. S. 374f.
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Kurztitel
Stadtratsbeschlüsse wegen der Mädchenschule der Klara von Löwenstein, 15. September 1547 – 22. Dezember 1552
Datum bis: Jahr
1552
Legacy-ID
10259
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
22
Datum von: Jahr
1547
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
15
Einmaldatum
Nein
Institution-Autor
Stadt Marburg
Nur Jahresangabe
Nein
Periode
Reihenfolge
4
Ungefähres Datum
Nein