Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

1540 donnerstags des dritten Juni

Der Juden wegen ist beschlossen worden, nachdem etliche Bürger ihnen sehr mit Schulden verpflichtet waren und sie jetzt in der Eile nicht bezahlen mögen, dass die Juden [Libmann, Gotschalck] vorerst auf die Schulden der Bürger verzichten. So soll man noch ein Weiteres festlegen, nämlich dass sie eine Zeit lang hierbleiben und erst dann der Stadt ihre Schuldbriefe wieder ausstellen sollen?

1541 donnerstags nach octavas regum (20. Januar)

Die zwei Juden Libmann und Gotschalck sollen jeder zur Bewachung und Toraufsicht vier Gulden geben, auch für die Frondienste.

Der Bürgermeister soll mit den Juden reden, dass sie sich an ihre Ordnung, sonderlich an die des Viehkaufs, halten und darüber hinaus für ihren Bedarf ihrer Haushaltung kein weiteres Vieh kaufen oder schlachten.

Ratsprotokoll.

 

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Bestand/Signatur
Küch, Friedrich: Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg. Bd. 1. Marburg 1918. Nr. 252. S. 330.
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Kurztitel
Stadtratsbeschlüsse wegen der Juden, 3. Juni 1540 - 22. Dezember 1541
Datum bis: Jahr
1541
Legacy-ID
10256
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
22
Datum von: Jahr
1540
Datum von: Monat
06
Datum von: Tag
03
Einmaldatum
Nein
Institution-Autor
Stadt Marburg
Nur Jahresangabe
Nein
Periode
Reihenfolge
5
Ungefähres Datum
Nein