Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Bernhard von Fronhausen und Hermann Zcymmerman, Bürgermeister zu Marburg, haben den Meister Johann Zcenner als Schulmeister empfangen und aufgenommen. Der Bürgermeister, die Schöffen, der Rat und die Vier, wie es von alters her gewesen ist, sind darüber übereingekommen, wie es der Schulmeister und sein Untermeister mit ihren Schülern halten sollen, insbesondere mit den Bürgerskindern, und was sie von den Schülern, die Bürgerskinder sind, als Lohn nehmen sollen und was nicht.

1-22 (siehe Artikel der "Ordnung der Marburger Stadtschule" vom 14. Mai 1431)

  1. Wenn sich der Schulmeistern säumig hält, oder wenn der Rat ihm seinen Abschied gewährt, so soll er das dabei belassen, und in keiner Weise mehr fordern, als ihm sein Eid, den er zu dieser Zeit getan hat, gesetzt und gegeben hat.

Großes Stadtbuch, eingelegt nach Blatt 80 mit dem Zusatz: Dem vorgenannten Meister Johann sind diese Zeilen, als man ihn an dem Freitag aufgenommen und empfangen hat, vorgelegt worden […]; Abschrift von Joh. Noeß.

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Bestand/Signatur
Küch, Friedrich: Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg. Bd. 1. Marburg 1918. Nr. 104. S. 164f.
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Kurztitel
Erneuerte und vermehrte Schulordnung, 12. April 1448
Datum bis: Jahr
1448
Legacy-ID
10260
Datum bis: Monat
04
Datum bis: Tag
12
Datum von: Jahr
1448
Datum von: Monat
04
Datum von: Tag
12
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Stadt Marburg
Nur Jahresangabe
Nein
Periode
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein