Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Anno domini millesimo qudringentesimo sexagesimo am Donnerstag haben Hennen Martdurffe und Herman Raben, Bürgermeister zu Marburg, den Meister Johan Spulmann als neuen Schulmeister aufgenommen und empfangen; die genannten Bürgermeister, Schöffen, Rat und die Vier sind einträchtig darüber eingekommen, wie das auch von alters her gewesen ist, wie es der Schulmeister und sein Untermeister mit ihren Schülern halten sollen, insbesondere mit den Bürgerskindern, und was sie von den Schülern, die Bürgerskinder sind, als Lohn nehmen sollen und was nicht

1-23 (siehe "Ordnung der Marburger Stadtschule) […]

  1. Der Schulmeister und Unterschulmeister sollen in der Schule, in Stuben oder Kammern, keine Frauen hereinholen noch in die Schule kommen lassen und unnütze Gedanken oder Gerüchte dadurch zu verhindern.
  2. Auch soll ein Schulmeister seinen Unterschulmeister dazu anhalten, die Kinder nicht mit Stöcken auf den Kopf zu schlagen.

Großes Stadtbuch Blatt 81ff; Eintrag von Johann Schönbach.

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Bestand/Signatur
Küch, Friedrich: Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg. Bd. 1. Marburg 1918. Nr 115. S. 169f.
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Kurztitel
Erneuerte und vermehrte Schulordnung, 22. Februar 1460
Datum bis: Jahr
1460
Legacy-ID
10261
Datum bis: Monat
02
Datum bis: Tag
22
Datum von: Jahr
1460
Datum von: Monat
02
Datum von: Tag
22
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Stadt Marburg
Nur Jahresangabe
Nein
Periode
Reihenfolge
3
Ungefähres Datum
Nein