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Von Müller Roland , 24 Januar 2025

Ein breites Bündnis Kasseler Vereine fordert die Soldaten der kurhessischen Armee auf, für die Reichsverfassung zu kämpfen, die in Kurhessen seit dem 8. Mai 1849 Gültigkeit hat.

 

Aufgabe: Welche Erwartung werden in diesem Aufruf an Soldaten (Dok. 7) zum Ausdruck gebracht? Sind diese Erwartungen Ihrer Ansicht nach realistisch gewesen und könnten sie es heute sein?

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Bereits auf dem Freiburger Reichstag von 1498 war beschlossen worden, Strafverfahren reichsweit zu vereinheitlichen. Auf dem Wormser Reichstag von 1530 beschlossen und 1532 ratifiziert, war die »Constitutio Criminalis Carolina« das erste reichsweite Strafgesetzbuch. Die aus heutiger Perspektive recht drastischen Vorstellungen von Straftatbeständen und deren Bestrafung inklusive vorheriger Folter sowie ver schiedener Todesstrafen regelte und milderte die bis dahin zuweilen noch vorhandene landesherrliche Willkür in Strafprozessen.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Nach der Veröffentlichung des »Hexenhammers« intensivierte sich die Hexenverfolgung. Daran entzündete sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts stärkere Kritik. Der Jesuit und bedeutende Barockdichter Friedrich Spee von Langenfeld (1591–1635) war einer der herausragenden Kritiker der Hexenverfolgung. Seine als »Vorbehalt« (»Cautio«) anonym veröffentlichte Schrift verurteilte aber nicht nur die Folter, sondern appellierte auch an das Gewissen der Fürsten, den Prozessen gegen Hexen die vorhandene Unterstützung zu entziehen.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Der Frankenberger Advokat und Prokurator am Hofgericht in Marburg, ab 1585 Schreiber des peinlichen Halsgerichts in Hessen-Marburg, Abraham Saur, verfasste eine Schrift, die sich weniger mit der Frage beschäftigte, ob es Hexen gebe oder nicht, sondern ob ihr Wirken real sei, da es meist auf Einbildung und Täuschung beruhe. Diese gingen auf den Einfluss des Teufels auf die Menschen zurück, der aber nur mithilfe Gottes wirken könne.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Der Frankenberger Schreiber des peinlichen Halsgerichts in Hessen-Marburg, Abraham Saur, verfasste eine Schrift, die sich weniger mit der Frage beschäftigte, ob es Hexen gebe oder nicht, sondern dass ihr Wirken meist auf Einbildung und Täuschung beruhe. Er unterstreicht seine Argumentation durch den Abdruck eines Geständnisses, zeitgenössisch »Urgicht«, einer am 25. Mai 1582 in Marburg hingerichteten Hexe, das alle Elemente der Hexentheorie enthält.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

In dem von Mai bis September 1656 geführten Prozess wurde Anna, der Frau des Wollwebers Hermann Dörr, der Vorwurf gemacht, sie habe Gertraud, die Frau des Wollwebers am Pilgrimstein, Ludwig Ditzenheuser, vergiftet. Die Zeugen berichteten, dass sie ihren Sohn mit zur Großmutter nach Homberg/Ohm nehmen wollte und ihn auf einen schwarzen Ziegenbock gesetzt habe, der so schnell lief, dass er viel früher dort ankam als seine Mutter.