Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Der Frankenberger Schreiber des peinlichen Halsgerichts in Hessen-Marburg, Abraham Saur, verfasste eine Schrift, die sich weniger mit der Frage beschäftigte, ob es Hexen gebe oder nicht, sondern dass ihr Wirken meist auf Einbildung und Täuschung beruhe. Er unterstreicht seine Argumentation durch den Abdruck eines Geständnisses, zeitgenössisch »Urgicht«, einer am 25. Mai 1582 in Marburg hingerichteten Hexe, das alle Elemente der Hexentheorie enthält. Dieses zeigt, dass die namentlich nicht genannte »Hexin« sich der Teufelsbuhlschaft schuldig gemacht, das Vieh der Nachbarin vergiftet und am Hexensabbat »auff den Tanzplätzen« teilgenommen haben soll.

Archiv
Nummer
2961
Band
2961
Seite
0
Im Menü
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Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
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Kurztitel
Abraham Saur: Ein kurtze treuwe Warnung, Anzeige vnd Vnderricht: ob auch zu dieser vnser zeit vnter vns Christen Hexen, Zäuberer vnd Vnholden vorhanden: vnd was sie außrichten können, Frankfurt 1582.
Datum bis: Jahr
1582
Legacy-ID
10840
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1582
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Abraham Saur
Nur Jahresangabe
Ja
Ohne Datum
Nein
Reihenfolge
1
Ungefähres Datum
Nein