Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Bereits auf dem Freiburger Reichstag von 1498 war beschlossen worden, Strafverfahren reichsweit zu vereinheitlichen. Auf dem Wormser Reichstag von 1530 beschlossen und 1532 ratifiziert, war die »Constitutio Criminalis Carolina« das erste reichsweite Strafgesetzbuch. Die aus heutiger Perspektive recht drastischen Vorstellungen von Straftatbeständen und deren Bestrafung inklusive vorheriger Folter sowie ver schiedener Todesstrafen regelte und milderte die bis dahin zuweilen noch vorhandene landesherrliche Willkür in Strafprozessen. Für den Tatbestand der Zauberei, der für die Hexenprozesse angewendet wurde, unterschied § 109 zwischen Zauberei mit Schadensfolge an Personen und Zauberei ohne nachgewiesene Schadensfolge. Während erstere mit dem Feuertod bestraft wurde, sollte letztere milder geahndet werden.

 

HStAM Bestand Bibliothek, III A 2277, angebunden an: Der römischen kaiserlichen Mayestät … Cammergerichts-Ordnung, 1572

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Nummer
2277
Band
2277
Seite
0
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Kurztitel
»Carolina«: »Peinlich Halsgericht« des Allerdurchleuchtigsten, Großmütigsten, unüberwindlichesten Keyser Carols des Fünfften und des heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichtsordnung …, Frankfurt am Main 1573.
Datum bis: Jahr
1573
Legacy-ID
10832
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1572
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Nein
Nur Jahresangabe
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Ohne Datum
Nein
Reihenfolge
1
Ungefähres Datum
Nein