Nach der Veröffentlichung des »Hexenhammers« intensivierte sich die Hexenverfolgung. Daran entzündete sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts stärkere Kritik. Der Jesuit und bedeutende Barockdichter Friedrich Spee von Langenfeld (1591–1635) war einer der herausragenden Kritiker der Hexenverfolgung. Seine als »Vorbehalt« (»Cautio«) anonym veröffentlichte Schrift verurteilte aber nicht nur die Folter, sondern appellierte auch an das Gewissen der Fürsten, den Prozessen gegen Hexen die vorhandene Unterstützung zu entziehen. Die Schrift stieß auf begeisterte Zustimmung wie vehemente Ablehnung. Sie beeinflusste die Diskussion um die Hexenprozesse und ihre Praxis vor allem dahingehend, dass sie den Teufelskreis aufzeigte, aus dem es kein Entkommen gab, war eine Person erst als Hexe angeklagt. Besonders überzeugte sein Argument, dass die gängige Prozesspraxis nicht die Hexen bekämpfe, sondern erst überhaupt hervorbringe.
Archiv
Seite
0
Bestand/Signatur
Leihgabe der UB Marburg, XVIII h C 1208
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
[Friedrich Spee]: Cautio Criminalis, seu De Processibus contra sagas, Liber Ad Magistratibus Germaniae hoc tempore necessarius, Tum autem Consiliariis & Confessariis Principum, Inquisitoribus, Judicibus, Advocatis, Confessariis …, Rinteln 1631.
Datum bis: Jahr
1631
Legacy-ID
10834
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1631
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Ja
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
3
Ungefähres Datum
Nein