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Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Landräte, Bürgermeister und Polizei werden über aktuelle Regeln zur Behandlung von jüdischen Mitbürgern informiert - zu den Themen Wohnen, "Judenbann", Pensionen, Mischehen:

So wird u.a. geklärt, dass jüdische Familien in gemeinsamen Häusern zusammengepfercht werden können [Vgl. auch das "Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden" vom 30. April 1939].

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Das Schreiben enthält Anordnungen zur Diffamierung und Stigmatisierung der jüdischen Mitbürger: Denn fortan haben Juden ab dem 6. Lebensjahr den Judenstern zu tragen, der "sichtbar auf der linken Brust des Kleidungsstückes" befestigt werden muss. Er kostet 10 Pfennig und muss pfeglich behandelt werden.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Der Fahrplan gibt an, wann sich die zu Evakuierenden am Bahnhof einzufinden haben. Der Zug von Marburg nach Kassel fährt beispielsweise um 11Uhr ab. In Kassel befindet sich das Sammellager, von dem aus die Transporte nach Theresienstadt geschlossen weitergehen sollten.

 

 

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Der Landrat teilt nüchtern mit, dass die Deportation vom 7. September ohne weitere Vorkommnisse "reibungslos" verlaufen sei. Um den Vorgang abschließen zu können, seien nur noch die "Judenverzeichnisse" auf den aktuellen Stand zu bringen.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

§ 3 des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" wird auch an der Elisabethschule angewendet: Am 1.1.1934 wird die Studienrätin Martha Strauß entlassen.

[§ 3: (1) Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand (§§ 8 ff.) zu versetzen; soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen.]

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025
Um die geistige Umschulung der Lehrerschaft stärker voranzutreiben, werden weitere Lehrgänge zu den Themen "Rassenpflege und Vererbungslehre" eingerichtet. Die knapp eine Woche dauernden Fortbildungen sollen auch dazu dienen, den "Geist der Volksgemeinschaft" unter der Lehrern verschiedener Institutionen (Gymnasium, Kaufmännische Schulen usw.) hervorzurufen. Die Teilnahme der Lehrgänge wird besonders von solchen Lehrern erwartet, die seit dem April 1933 an keiner Umschulung teilgenommen haben.
Von Rosenkötter , 24 Januar 2025
Im Frühjahr 1930 wurden in Preußen und anderen Ländern Uniformverbote verhängt. Angehörigen politischer Gruppierungen war es damit verboten, einheitliche Kleidung zum Zeichen ihrer Parteizugehörigkeit zu tragen. Mit dieser Maßnahme versuchten die Länderregierungen, der zunehmenden politischen Radikalisierung insbesondere durch das Auftreten der SA Einhalt zu gebieten. Im Sommer 1932 wurden alle bis dahin bestehenden Uniformverbote durch die Reichsregierung aufgehoben.