Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Landräte, Bürgermeister und Polizei werden über aktuelle Regeln zur Behandlung von jüdischen Mitbürgern informiert - zu den Themen Wohnen, "Judenbann", Pensionen, Mischehen:

So wird u.a. geklärt, dass jüdische Familien in gemeinsamen Häusern zusammengepfercht werden können [Vgl. auch das "Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden" vom 30. April 1939].

Zum sog. "Judenbann" hält das Schreiben fest, dass Juden zwar  noch Straßenbahnen benutzen dürfen, aber von Hotels, die bei NS-Angehörigen beliebt sind, ferngehalten werden müssen. Den Städten bliebe es aber selbst überlassen, ob sie jüdischen Mitbürgern z.B. die Nutzung von Schwimmbädern untersagen wolle.

Das Schreiben definiert außerdem, dass pensionierte jüdische Beamte zwar ein Anrecht auch ihre Pension hätten, diese aber durchaus gekürzt werden dürfe.

Zuletzt klärt das Schreiben darüber auf, wie "Mischehen" zu behandeln sind und unterscheidet dabei zwischen Ehepaaren mit und ohne Kinder. Auch spiele es eine Rolle, ob der Ehemann oder die Ehefrau jüdisch sei.

 

Archiv
Nummer
4825
Band
4825
Seite
25r-25v
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Geheimer Erlass des Regierungspräsidenten Kassel betr. Entscheidungen des "Führers" hinsichtlich der "Judenfrage" vom 18. Januar 1939
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
10025
Datum bis: Monat
01
Datum bis: Tag
18
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
01
Datum von: Tag
18
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Regierungspräsident Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
1
Ungefähres Datum
Nein