Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

§ 3 des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" wird auch an der Elisabethschule angewendet: Am 1.1.1934 wird die Studienrätin Martha Strauß entlassen.

[§ 3: (1) Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand (§§ 8 ff.) zu versetzen; soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen.]

Bestand/Signatur
Schularchiv der Elisabethschule Marburg
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
"Bericht über die Lehrer" im Jahresbericht der Elisabethschule Marburg von 1933/34
Datum bis: Jahr
1934
Legacy-ID
9791
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1933
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Nein
Institution-Autor
Elisabethschule Marburg
Nur Jahresangabe
Ja
Reihenfolge
8
Ungefähres Datum
Nein