§ 3 des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" wird auch an der Elisabethschule angewendet: Am 1.1.1934 wird die Studienrätin Martha Strauß entlassen.
[§ 3: (1) Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand (§§ 8 ff.) zu versetzen; soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen.]