Das Schreiben enthält Anordnungen zur Diffamierung und Stigmatisierung der jüdischen Mitbürger: Denn fortan haben Juden ab dem 6. Lebensjahr den Judenstern zu tragen, der "sichtbar auf der linken Brust des Kleidungsstückes" befestigt werden muss. Er kostet 10 Pfennig und muss pfeglich behandelt werden.
Weitere Einschränkungen kommen hinzu: So dürfen Juden sich nur mit einem schriftlichen Nachweis der örtlichen Polizei aus ihrer Wohngemeinde entfernen. Außerdem ist ihnen untersagt, Orden oder ähnliche "Ehrenabzeichen" zu tragen. Das Übertreten der Verbote wird je nachdem mit einer Geldstrafe oder einer 6-wöchigen Haft bestraft.