Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Das Schreiben enthält Anordnungen zur Diffamierung und Stigmatisierung der jüdischen Mitbürger: Denn fortan haben Juden ab dem 6. Lebensjahr den Judenstern zu tragen, der "sichtbar auf der linken Brust des Kleidungsstückes" befestigt werden muss. Er kostet 10 Pfennig und muss pfeglich behandelt werden.

Weitere Einschränkungen kommen hinzu: So dürfen Juden sich nur mit einem schriftlichen Nachweis der örtlichen Polizei aus ihrer Wohngemeinde entfernen. Außerdem ist ihnen untersagt, Orden oder ähnliche "Ehrenabzeichen" zu tragen. Das Übertreten der Verbote wird je nachdem mit einer Geldstrafe oder einer 6-wöchigen Haft bestraft. 

Archiv
Nummer
4822
Band
4822
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben des Landrats Marburg betr. der "Kennzeichnungspflicht für Juden" vom 9. September 1941
Datum bis: Jahr
1941
Legacy-ID
10023
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
09
Datum von: Jahr
1941
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
09
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Landrat des Marburger Kreises
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein