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Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Wie in vielen anderen Heil- und Pflegeanstalten in Hessen und im Deutschen Reich insgesamt wurden auch in der Treysaer Anstalt Hephata seit 1934 auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ Zwangssterilisationen an Heimbewohnern durchgeführt.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Ab 1933 wurden im Deutschen Reich „Erbgesundheitsgerichte“ geschaffen, die über die Sterilisierungen auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zu entscheiden hatten. Diese Spezialgerichte wurden bei jeweils einem Amtsgericht eines Landgerichtsbezirks gebildet. Besetzt waren sie mit einem Richter als Vorsitzendem sowie zumeist je einem beamteten und einem für das Deutsche Reich approbierten Arzt als ärztlichen Beisitzern.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die bei den Erbgesundheitsgerichten entstandenen Fallakten geben uns heute Aufschluss über den Verlauf eines Verfahrens zur Zwangssterilisation, über die daran beteiligten Ärzte und Richter und erlauben schließlich einen Einblick in Schicksal und Leid der Opfer. Neben dem Antrag auf Unfruchtbarmachung enthalten sie in der Regel ein amtsärztliches Gutachten, einen „Intelligenzprüfungsbogen“ und den Wortlaut der Beschlussfassung des Gerichts.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

In zahlreichen Fällen führten die Beschlüsse der Erbgesundheitsgerichte zu Widerständen der Opfer und ihrer Angehörigen gegen den folgenschweren Eingriff, so dass die Betroffenen durch Polizeigewalt in die Krankenhäuser gebracht wurden. Aus Sicht der staatlichen Stellen galt es zu verhindern, dass derartige „Verzögerungen“ bei der Durchsetzung des Gerichtsbeschlusses dazu führten, „ein Kind auf die Welt zu setzen, das im Sinne unserer Weltanschauung als höchst unerwünscht bezeichnet werden muß“.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Nach der Machtübernahme von 1933 etablierte das NS-Regime eine rassistisch wie antisemitisch motivierte Bevölkerungspolitik, die auf radikalen rassenhygienischen Vorstellungen beruhte und in aggressiver Weise darauf ausgerichtet war, das Erbgut des deutschen Volkes vor „Verunreinigung“ zu bewahren und gleichzeitig durch gezielte „Auslese“ zu verbessern. Eine Facette der NS-Rassenhygiene bestand in der Umsetzung einer pronatalistischen Politik, welche die Fortpflanzung von im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie „rassisch wertvollen“ Teilen der Bevölkerung fördern sollte.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs begann auch die systematische Erfassung und Ermordung der Patienten und Patientinnen von Heil- und Pflegeanstalten. Planung und Organisation der verharmlosend als „Euthanasie“ bezeichneten Morde oblag einer zentralen Dienststelle, die ihren Sitz in der Tiergartenstraße 4 in Berlin hatte. Ab 1940 wurden im Deutschen Reich sechs Tötungsanstalten eingerichtet, zu denen auch die Anstalt in Hadamar gehörte. Bis Ende 1941 wurden in diesen Anstalten im Zuge der so genannten „Aktion T 4“ mehr als 70.000 Menschen durch Gas ermordet.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Der Psychiater Albrecht Langelüddeke gehörte 1933 zu den Unterzeichnern des „Bekenntnisses der Professoren an den deutschen Universitäten und Hochschulen zu Adolf Hitler und dem nationalsozialistischen Staat“ und trat im selben Jahr der NSDAP, dem NS-Ärztebund sowie dem NS-Dozentenbund bei. Von 1935-1937 war er Leiter der Landesheilanstalt Haina, von 1937 bis Kriegsende Direktor der Landesheilanstalt Marburg. Seit 1935 lehrte er zudem als außerordentlicher Professor an der Philipps-Universität.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Anfang 1941 im Innenhof der Tötungsanstalt Hadamar errichtet, war die „T 4“-Garage Ankunftsort für die später Ermordeten. Von der zentralen Dienststelle in Berlin berufene ärztliche Gutachter hatten zuvor anhand von Patientendaten über die potenziellen Opfer entschieden. Diese wurden aus ihren ursprünglichen Anstalten in „Zwischenanstalten“ verlegt und von dort zur gezielten Ermordung nach Hadamar verbracht. Der Transport erfolgte durch die grau lackierten Busse der zur „T 4“-Dienststelle gehörenden „Gemeinnützigen Krankentransportgesellschaft“.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Wegen angeblicher „Geisteskrankheit“ wurde Ernst P. Anfang 1943 in die Heilanstalt Warstein (Westfalen) eingewiesen und von dort im selben Jahr nach Weilmünster verbracht. Im September 1943 schildert er in einem Brief an seine Mutter die dortigen Zustände: „Wir wurden nicht wegen der Flieger verlegt, sondern damit man uns in dieser wenig bevölkerten Gegend unauffällig verhungern lassen kann. Von den Warsteinern, die mit mir auf diese Siechenstation kamen, leben nur noch wenige. Die Menschen magern hier zum Skelett ab und sterben wie die Fliegen. Wöchentlich sterben rund 30 Personen.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Im September 1944 wurde Ernst P. erneut verlegt, nun von Weilmünster nach Hadamar. In dem Schreiben bittet seine Mutter um Erteilung einer Besuchserlaubnis: „Für die Mitteilung vom 29.9. bestens dankend, möchte ich Ihnen mitteilen, daß ich seit geraumer Zeit ohne persönliche Nachricht von meinem Sohn bin und daher den dringenden Wunsch habe, ihn mal zu besuchen. Ich bitte Sie daher, mir doch möglichst bald eine entsprechende Erlaubnis zu senden. Heil Hitler.“ Unter dem Brief der Mutter mit Bleistift der Antwortentwurf: „Der Geisteszustand Ihres Sohnes ist unverändert.