Wie in vielen anderen Heil- und Pflegeanstalten in Hessen und im Deutschen Reich insgesamt wurden auch in der Treysaer Anstalt Hephata seit 1934 auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ Zwangssterilisationen an Heimbewohnern durchgeführt.
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