Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Dokumente zur Geschichte der Juden des Marburger Landkreises 1933 - 1942

Bearbeitet von Robert Bache

 

„Das Marburg der Weimarer Zeit stand Rechts“[1] zu dieser Behauptung kommt Hellmut Seier durch den Fakt, dass die Rechtsverschiebung innerhalb der Bürgerlichen Mehrheit sich in Marburg schneller vollzog als anderswo. Sie „begann früh und verlief ungewöhnlich drastisch“.[2] Hatte die NSDAP 1930 noch die relative Mehrheit, war es 1932 schon die Absolute.

Dennoch war Marburg keine „extreme“ nationalsozialistische Stadt. Vielmehr war der Republikhass unter dem konservativen Bürgertum der wahre Grund für die „rechte“ Stellung Marburgs.[3]

Jedoch führte der große Einfluss der NS – Diktatur schon bald zu einer Schürung des Antisemitismus. So folgten nach 1933 die einzelnen Schritte zur Ausgrenzung der Juden aus dem Leben der Stadt und des Landkreises schlagartig und stetig.

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  1. 01.04.1933 Geschäftsboykott
  2. 10.05.1933 Bücherverbrennung
  3. 24.08.1933 Umzug eines jüdischen Studenten durch Marburg wegen eines „Sittlichkeitsvergehens“
  4. 1934/1935  Antijüdische Dissertationen im Hygiene – Institut
  5. 09.11.1938 Synagogenbrand und Inhaftierung vieler Juden – Sowie Ausschaltung aus dem Wirtschaftsleben
  6. 28.11.1938 Re-Gettoisierung
  7. 16.05.1940 Ausgehverbot
  8. 09.12.1941 Deportation KZ Riga
  9. 30.05.1942 Deportation KZ Lodz

 

Aufgabe dieser Ausstellung ist es einen Querschnitt durch einen Teil dieser Schritte anhand der Quellen des Marburger Staatsarchivs zu bilden und darzustellen. Besonderes Augenmerk galt der Mischung persönlicher Schicksale, wie denen der Juden Stern und Pfifferling, mit der Gesamtsituation der in Marburg und dem Rest von Deutschland lebenden Juden. Als das Ende dieser Betrachtung wurde das „Finale“ der Nationalsozialistischen Barbarei, die letzte „Judenevakuierung“ gewählt, um den bis zum Ende des Krieges vorläufigen Endpunkt der jüdischen Geschichte Marburgs zu fassen.



[1] Hellmut Seier, Marburg in der Weimarer Republik 1918-1933, in Marburger Geschichte, S. 560.

[2] Ebd. S. 561.

[3] Vgl. Günther Rehme und Konstantin Haase, mit Rumpf und Stumpf ausrotten…, Zur Zeitgeschichte der Juden in Marburg und Umgebung nach 1933, Marburg 1982, S. 9.

[4] Vgl. Axel Erdmann, Die Marburger Juden, Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Dargestellt anhand der staatlichen Quellen. Unter besonderer Berücksichtigung des 19. Jahrhunderts, Marburg 1987, S. 190.

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Kurztitel
Geschichte der Juden 1933-1942
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Räume

"Ich habe ein Christenmädchen geschändet!" - Der Fall Alfred Stern 1933

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Im Jahr der Nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 ereigneten sich in zahlreichen deutschen Städten Übergriffe auf Jüdische Männer, denen vorgeworfen wurde, sie hätten „arische“ beziehungsweise „christliche“ Frauen geschändet. Obwohl der intime Verkehr zwischen Juden und Ariern erst durch die Nürnberger Gesetzen verboten wurde, mussten die Betroffenen meist mit einer öffentlichen Bloßstellung sowie mit harten Sanktionen des Staates rechnen. Sie wurden oft in die so genannte „Schutzhaft“ genommen, die eine Inhaftierung in Konzentrationslagern bedeutete. Im Jahr 1933 durften auf „legalem“ Wege jedoch nur politische Gegner des Regimes in Schutzhaft genommen werden. In Wahrheit wurden unter dem Begriff des „politischen Gegners“ all diejenigen gefasst, die das Regime beseitigen wollte; so auch Juden. 

So wurde der Jude Alfred Stern aus Wetter ebenfalls auf Grund der Anschuldigung ein Christenmädchen entehrt zu haben bloßgestellt und anschließend für 24 Tage in Schutzhaft genommen. Zunächst jedoch wurde Stern von einigen SS-Männern durch Wetter geführt und „zur Erfrischung ins Wasser getragen“. Dieser Vorfall hat gewisse Parallelen zu dem Umzug eines jüdischen Marburger Studenten, vom 24.08.1933, der außerdem ein Schild mit der Aufschrift „Ich habe ein Christenmädchen geschändet“ tragen musste. Beide Beispiele antisemitischen Verhaltens wurden angeblich fotografiert und in der Ausländischen Presse publiziert; wie es in einigen Zeugenaussagen heißt soll in Wetter ein fremder Mottoradfahrer Fotos geschossen haben. (Dokument 1 und 4)

Nachdem Alfred Stern am 4.09.1933 festgenommen wurde, befand er sich 24 Tage in Schutzhaft, und wurde vermutlich körperlich misshandelt. (Dokument 6)

Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen mehrere Zeugen wurden alle Vorwürfe gegen ihn fallen gelassen. (Dokument 5.0, 5.1, 5.2) Der Marburger Landrat entlässt den aufgrund von „üblem Kleinstadtklatsch“ zu unrecht inhaftierten am 28.09.1933. (Dokument 8.0 und 8.1)

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974
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1

Aufenthaltsverbot für Juden polnischer Staatsbürgerschaft 1939

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Zwischen 1938 und 1939 wurden zahlreiche Juden polnischer Staatsangehörigkeit über die grenze nach Polen abgeschoben. Am 26. Januar 1939 verkündete der Reichsführer SS das Aufenthaltsverbot für polnische Juden und befahl die Ausweisung der noch in Deutschland befindlichen Familien der bereits Abgeschobenen. Diese Ausweisung wurde im Einvernehmen mit der polnischen Regierung beschlossen, diente jedoch nur dazu auch alle anderen männlichen polnischen Juden die älter als 16 Jahre waren in dem vereinbarten Zeitraum über die Grenze zu bringen. (Dokument 1)

Das von den Abgeschobenen zurückgelassene vermögen wurde eingefroren und durfte teilweise von den Besitzern veräußert werden.

Zur Durchführung der Abschiebung wurden am 9. September alle Betroffenen in Konzentrationslager gesammelt um sie zur polnischen Grenze zu befördern, an der die Situation mittlerweile angespannt von der polnischen Seite verfolgt wurde. Darum wurden weitere Abschiebungsmaßnamen vorübergehend ausgesetzt. (Dokumente 2 und 4)

Auch in Marburg wurden polnische Juden verhaftet sowie in Listen erfasst. (Dokument 3 und 5)

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4

Das Schicksal der israelitischen Schule Marburg und des Lehrers Salomon Pfifferling 1938 - 1940

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die eng miteinander verbundenen Schicksale der israelitischen Schule in Marburg und dessen Lehrer Salomon Pfifferlings veranschaulichen besonders eindringlich den wachsenden politischen Druck, der auf den deutschen Juden lag, und sich ähnlich einer Schlinge um den Hals herum enger und enger legte.

In der Reichspogromnacht vom 10. November 1938 zündeten die Nazis in Deutschland zahlreiche Synagogen an und versetzten den in Deutschland lebenden Juden einen weiteren harten Schlag. In Marburg befand sich in der Synagoge seit 1934 auch die jüdische Vorschule, die ebenfalls ausgebrannt wurde. Salomon Pfifferling wurde wie viele anderen Juden in „Schutzhaft“ genommen. (Dokument 1)

Da die schulpflichtigen Juden jedoch „nicht ganz ohne Unterricht“ gelassen werden durften ordnete der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an, dass die jüdischen Schulen bis auf weiteres fortbestehen sollten und dass alle in Schutzhaft genommenen Lehrer aus eben jener entlassen werden sollten. (Dokument 2) Sofort wurde damit begonnen ein „geeignetes“ Gebäude zu suchen, und schließlich entschied sich die staatliche Seite für das Haus Schwanallee 15, in dem sich das ehemalige jüdische Schüler- und Lehrlingsheim befand. Da dieses Haus zunächst noch von Ariern bewohnt wurde zog die Schule zunächst in das haus der Familie Katz in der Untergasse  17. Der Schulunterricht konnte nun endlich weitergeführt werden, jedoch bezog die Schule keine Zuschüsse mehr von der Stadt, des Weiteren wurde die Anerkennung als öffentliche Volksschule verweigert, wodurch die finanzielle Lage der Schule weiter verschlechtert wurde, da sie grundsteuerpflichtig war. (Dokument 5.0, 5.1, 5.2) Lehrer Pfifferling bezog zunächst noch weiter sein Gehalt bis er am 30. Juni 1939, aufgrund des § 9 der zehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz, zwangs-pensioniert wurde. (Dokument  9) Am 26. Januar 1940 erhielt Pfifferling die Genehmigung den unterricht als Privatlehrer fortzusetzen, da von Seiten der Geheimen Staatspolizei gegen ihn „keine Bedenken“ vorlagen. (Dokument 10).

Am 22. Mai 1940 wurde die Israelitische Volksschule endgültig in die Schwanallee 15 verlegt. Das Haus wurde seitdem, alle Arier verzogen waren, im Rahmen der Re-Gettoisierung zu einem jüdischem „Sammelhaus“ umfunktioniert. So konnte die Geheime Staatspolizei die Schule ständig kontrollieren. (Dokumente 11.0, 11.1, 11.2, 11.3)

Am 1. Oktober 1940 wurde die jüdische Volksschule endgültig aufgelöst und die Schulkinder in Frankfurt eingeschult. (Dokumente 13.0, 13.1)

Salomon Pfifferling wurde 1941 wahrscheinlich nach Riga deportiert, wo sich seine Spur verliert.

 

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947
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3

Die Zentrale Judenkartei 1935

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Zur Überwachung der politischen Aktivität der in Deutschland lebenden Juden sollte 1935 eine zentrale Judenkartei angelegt werden, in der zunächst alle jüdischen Vereine und Organisationen samt ihrer Mitglieder erfasst werden sollten. Später sollten auch die Juden und Halbjuden erfasst werden, die sich nicht in Vereinen zusammengeschlossen hatten. (siehe Marburger Judenliste 1939)

Am 27. August 1935 ersuchte die Staatspolizeistelle Kassel daher alle Landräte des Regierungsbezirkes bis spätestens zum 15.Oktober des Jahres Mitgliedslisten sämtlicher Vereinsortsgruppen einzureichen (Dokument 1 und 2). Die Listen sollten neben dem Namen der Ortsgruppe auch den des Dachverbandes, sowie die politische Orientierung angeben. Dabei wurde zwischen neutral, assimilatorisch, zionistisch und orthodox unterschieden. Diese Unterscheidung sollte gemäß des Rundschreibens (Dokument 3) der Staatspolizeistelle Kassel vom 7. Oktober 1935 für die "Vereinigung für das religiös-liberale Judentum e.V." durch die Bezeichnung religiös-iberal ersetzt werden.

Des Weiteren sollte von den Mitgliedern ihre Funktion im Verein der Ort und das Datum der Geburt sowie Beruf und genaue Anschrift erfasst werden. Der Abgang sollte getrennt durch Austritt, Tod oder durch Auswanderung gekennzeichnet werden. Weiter Listen sollten in jedem Quartal folgend eingereicht werden, und so die Entwicklung der Vereine darstellen.

 

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975
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2

Dritte und letzte Judenevakuierung des Kreises Marburg vom 7.9.1942

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Am 25. August 1942 erging der Beschluss zur letzten „Judenevakuierung“ der Juden des Kasseler Regierungsbezirkes nach Theresienstadt. Dies stellt im Rahmen der Geschichte der Juden des Marburger Landkreises bis zum Ende des Krieges einen vorläufigen Endpunkt und das Finale der Nationalsozialistischen Barbarei dar.

Die Deportation sollte am 7. September durchgeführt werden. Alle im Regierungsbezirk ansässigen Juden wurden zunächst nach Kassel befördert, wo sie „konzentriert“ wurden. Außerdem wurden Leibesvisitationen durchgeführt, damit sämtliche mitgeführten Wertgegenstände, wie Gold, Silber oder Platin, beschlagnahmt werden konnten. Das in den Heimatorten verbliebene Mobiliar wurde ebenfalls konfisziert. Außerdem wurden alle Deportierten enteignet. (Dokument 1.0)

Anhand der Deportationsliste des Marburger Landkreises ergeht der Schluss, das zum Zeitpunkt dieser allerletzten Evakuierung bereits der Großteil der Juden ausgewandert oder während der zwei vorherigen Deportationen entweder nach Riga oder nach  Lodz verschleppt wurde. (Dokument 1.1)

Viele der Deportierten kehrten nie zurück.

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968
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7

Kennzeichnungspflicht von Juden und Judenwohnungen 1941 - 42

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Gemäß der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941 wurde beschlossen, dass alle in Deutschland lebenden Juden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben den Judenstern an der linken Brustseite zu tragen haben. (Dokument 1.0)

Der Stern ist ungefähr handtellergroß und aus gelbem Stoff gefertigt und tragt die schwarze Aufschrift Jude (siehe Abbildung). Mit dieser Kennzeichnungspflicht erreichte die Diskriminierung der Juden ein neues Maß psychischer Gewalt, da nun offen auf der Straße für jeden erkennbar war, wer der „Volksfeind“ und „Volksschädling“ war.

Außerdem war es den Juden von nun an untersagt die Wohngemeinde ohne Genehmigung zu verlassen, beziehungsweise öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Die gängigste Ausnahme für diese Regelung war der Arbeitseinsatz außerhalb der Wohngemeinde (Dokumente 1.0 bis 1.7) Die Verordnung trat am 15. September 1941 in Kraft, Zuwiderhandlung wurde bestraft.

Im April 1942 mussten dann auch die Wohnungen von Juden mit dem Judenstern gekennzeichnet werden. Hierzu sollte weißes Papier benutzt werden, damit es auch möglichst auffiel. (Dokumente 2.0 und 2.1)

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972
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6

Marburger Judenliste 1939

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Wie schon 1935 in einem Rundschreiben der Kasseler Staatspolizeistelle angekündigt, sollte eine zentrale Judenkartei angelegt werden. Im Jahr 1935 wurden zunächst nur die in Verbänden zusammengeschlossenen Juden erfasst. (siehe Die Zentrale Judenkartei 1935)

Im Oktober 1939 ersuchte die Geheime Staatspolizei Kassel die Landräte des Regierungsbezirkes sämtliche in Deutschland befindliche Juden in Listen zu erfassen. (Dokument 1) 

 

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973
Reihenfolge
5