Funkspruch der Geheimen Staatspolizei Kassel, 8.9.1939
Alle männlichen Juden polnischer Staatsangehörigkeit die älter als 16 Jahre sind sollen zur Durchführung der Abschiebung am 9.09.1939 verhaftet werden. Alle übrigen Juden polnischer Staatsangehörigkeit sind zu erfassen.
Das Vermögen der Inhaftierten wird bis auf weiteres eingefroren.