Schreiben des Marburger Landrates an die Bürgermeister des Landkreises, bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Juden, Marburg 9.9.1941
Gemäß der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September haben alle juden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben den Judenstern zu tragen.
Es ist Juden verboten die Wohngemeinde ohne Genehmigung zu verlassen, sowie Orden oder Ehrenabzeichen zu tragen.