Schreiben des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren, bezüglich des Aufenthaltsverbotes für Juden polnischer Staatsangehörigkeit, 13.07.1939
Da die polnischen Grenzübergänge von Polnischer Seite verstärkt kontrolliert werden ist von weiteren Abschiebungen vorerst abzusehen. Alle im Grenzgebiet vorhandenen Juden polnischer Staatsangehörigkeit sollen trotzdem bis spätestens Ende Juli 1939 Deutschland verlassen haben.