Im Juli 1668 bat der in Korbach inhaftierte Andreas Kanne darum, bei ihm eine Wasserprobe durchzuführen. Diese Aktion wurde zur Ermittlung der Schuld oder Unschuld der Hexerei verdächtiger Personen genutzt. Hier hoffte der Häftling selbst, mit diesem Mittel seine Unschuld beweisen zu können. Inzwischen galt aber die Wasserprobe auch in Waldeck als ein unzulässiges Mittel: »keine Obrigkeit soll eine verdächtige Person der Wasserprobe unterziehen«.
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