Legacy ID
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Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Im Juli 1668 bat der in Korbach inhaftierte Andreas Kanne darum, bei ihm eine Wasserprobe durchzuführen. Diese Aktion wurde zur Ermittlung der Schuld oder Unschuld der Hexerei verdächtiger Personen genutzt. Hier hoffte der Häftling selbst, mit diesem Mittel seine Unschuld beweisen zu können. Inzwischen galt aber die Wasserprobe auch in Waldeck als ein unzulässiges Mittel: »keine Obrigkeit soll eine verdächtige Person der Wasserprobe unterziehen«.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Ende 1682 kam es am Peinlichen Halsgericht zu einer Anzeige gegen den Knecht Christophel Braun auf dem fürstlichen Vorwerk zum Schwan, da er mit einem Maulesel Sodomie, also Unzucht, getrieben habe. Braun wurde verhaftet und er sowie die Zeugen verhört. Im Laufe der Verhöre stellte sich nach den Geständnissen des Angeklagten, Sohn eines armen Soldaten mit nur geringer Bildung, heraus, dass er tatsächlich acht Mal mit dem Maulesel sexuell verkehrt hatte. Schließlich wurden am 9.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Am 15. Juni 1650 korrespondierte Graf Wolrad von Waldeck mit Gräfin Anna Catharina von Waldeck über Angelegenheiten der Landesverwaltung und übersandte ihr zur Orientierung eine Aufstellung der anfallenden Gebühren der Zauberei-Prozesse. Aufgeführt werden alle entstandenen Kosten: von den Schöffengeldern bis hin zum Fuhrlohn zur Hinrichtung. Die höchsten Kosten verursachte der Scharfrichter, der 5 Reichstaler für eine Hinrichtung erhielt und für die Folter jedes Mal zwei Viertel Bier.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Dem ehemaligen, 67 Jahre alten Schulmeister Aelfrich Schneider wurde vorgeworfen, er habe »gearzt«, also Tränke, die er zuvor gesotten hatte, an kranke Personen und Tiere gegeben. Bei seinem Prozess stellte sich aber schnell heraus, dass nicht seine Tätigkeit das Problem war, sondern zwei Bücher, die in seinem Besitz gefunden wurden. Die Befragung konzentrierte sich auf den Inhalt der Bücher, die Schneider zum Teil handschriftlich kommentiert hatte.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Der Witwe von Johannes Ernst wurde der Vorwurf des »Anblasens« gemacht. Sie habe an Ostern nach dem Abendmahl drei Mal in einen Bienenstock gehaucht. Mit dem »Anblasen« wurde angeblich der gefährliche Atem der Hexe ausgebreitet, der Mensch und Tier schaden konnte. Die Witwe Ernst wurde nur zu einer Geldstrafe in der Höhe von fünf Gulden sowie Kirchenbuße verurteilt.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Protokoll der Anzeige gegen die Ehefrau des Bürgers und Braumeisters Truckel, die »sie für eine Hexin hielten«. Sie wurde daher befragt, widersprach sich selbst und wurde verhaftet. Zeugen bestätigten das Anfangsgerücht: betrunkene Metzger, von der Firmanei kommend, hätten gesagt, die »Truckelsche« sei eine Hexe.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Gräfin Anna Catharina von Waldeck wandte sich an ihren Richter Balthasar Dethmar in Wildungen, nachdem sie das Gesuch von Hans Kesner erhalten hatte, den Körper seiner toten Frau, die »nach ausgestandener Tortur so baldt gestorben sey«, sehen zu dürfen. Die Gräfin schlug dieses Anliegen vorläufig aus, ebenso die Bitte, die Verstorbene beerdigen zu lassen. Sie verfügte stattdessen, dass der Leichnam verschlossen aufbewahrt bleiben solle, bis ihr Landkanzler den Fall persönlich in Wildungen untersuchen könne.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Am 3. Dezember 1674 wandten sich die Marburger Räte nach Kassel, da der Scharfrichter noch nicht alle ihm zustehenden Gebühren erhalten hatte. Während er für die Hinrichtung von Anna Schnabel und der »Möllerin zu Werda« von deren Angehörigen »sein quantum erlangt hatte«, zahlte der Sohn von Katharina Staudinger nicht. Seine Mutter hatte ihm nichts hinterlassen und das Haus, in dem sie gewohnt hatte, gehörte seiner Schwester.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Aus dem Spätsommer 1688 hat sich die Korrespondenz über die nachweislich letzte in Marburg hingerichtete Hexe erhalten. Die Marburger Räte übersandten die Akten zur endgültigen Urteilsbestätigung durch den Landesherrn nach Kassel zu Landgraf Karl. Sie appellierten an seine Gnade und baten darum, das Urteil gegen Elisabeth Thiel, »ein altes gebrechliches und armes weib«, das gleich geständig war, in der Weise zu ändern, dass sie »zuvorderst durchs Schwerdt hingerichtet werden möge«.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Ein recht bekannter Fall war der Prozess gegen die beiden aus Betziesdorf stammenden Katharina Lips und ihre Enkelin Anna Schnabel. Gegen Katharina Lips hatte ein drei Jahre währender Prozess wegen Hexerei stattgefunden, in dessen Verlauf sie ihre Enkelin »besagt« hatte. Hierbei handelte es sich um einen typischen Fall der Übertragung der Hexerei-Künste von der Großmutter auf die junge Enkelin.