Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Im Juli 1668 bat der in Korbach inhaftierte Andreas Kanne darum, bei ihm eine Wasserprobe durchzuführen. Diese Aktion wurde zur Ermittlung der Schuld oder Unschuld der Hexerei verdächtiger Personen genutzt. Hier hoffte der Häftling selbst, mit diesem Mittel seine Unschuld beweisen zu können. Inzwischen galt aber die Wasserprobe auch in Waldeck als ein unzulässiges Mittel: »keine Obrigkeit soll eine verdächtige Person der Wasserprobe unterziehen«. Die Räte in Korbach waren unschlüssig, wollten sie doch dem Wunsch des Häftlings entsprechen, und baten den Grafen von Waldeck um Rat.

Archiv
Nummer
40
Band
40
Seite
0
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Wasserprobe bei dem Beklagten Andreas Kannen, 1668
Datum bis: Jahr
1668
Legacy-ID
10851
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1668
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Ja
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein