1685 war eine Magd am Deutschen Haus des Diebstahls eines silbernen Löffels überführt worden, den sie an den Juden Abraham verkauft hatte, der daraufhin den Diebstahl angezeigt hatte. Zur Strafe sollte sie am Markttag auf dem Marktplatz an den Pranger gestellt werden. Wegen des Verbots seines Garnisonskommandanten weigerte sich der Gefangenenwärter, dies in die Tat umzusetzen. Die Marburger Regierung bat um die rechtlichen Mittel zur Durchsetzung. Tatsächlich wurde die Frau dann doch an den Pranger gestellt.
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