Landräte, Bürgermeister und Polizei werden über aktuelle Regeln zur Behandlung von jüdischen Mitbürgern informiert - zu den Themen Wohnen, "Judenbann", Pensionen, Mischehen:
So wird u.a. geklärt, dass jüdische Familien in gemeinsamen Häusern zusammengepfercht werden können [Vgl. auch das "Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden" vom 30. April 1939].