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Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Dem Hessischen Tageblatt wurde vorgeworfen, den Reichskanzler und die NSDAP kritisiert zu haben. Das Erscheinungsverbot hatte der Oberpräsident von Kassel, Ernst von Hülsen, verhängt. Er konnte sich dabei auf die von Reichspräsident Hindenburg erlassene "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" vom 04. Februar 1933 berufen. Die Verodnung diente den Nationalsozialisten dazu, Kritiker durch Pressezensur, Beschränkungen des Briefgeheimnisses und der freien Meinungsäußerung, durch Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Eigentum mundtot zu machen.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Thema das Artikels: der Umgang einer Zeitung mit der eingeschränkten Pressefreiheit. Das Hessische Tageblatt kündigt deshalb an, seine bisher stets frei geäußerte Meinung zurückhaltender zu formulieren und "Stellungnahme[n]" nur noch "abwartend" zu verfassen. Gleichzeitig formuliert der Autor aber auch eine letzte Kritik; so hofft er, dass sich die bisherigen "Bedenken" der Zeitung, die aktuellen politischen Umstände betreffend, nicht bewahrheiten werden.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die Ergebnisse der Stadtverordnetenwahlen zeigten weitere Auswirkungen in Marburg: So wurde der den Nationalsozialisten unliebsame Oberbürgermeister Müller, DVP, seines Amtes enthoben. Die Vorgehensweise der Nationalsozialisten war einfach: Die 20 Stadtverordneten der NSDAP weigerten sich, mit Oberbürgermeister Müller aufgrund von "schwerwiegenden Differenzen" zusammenzuarbeiten. Sie erklärten, dass sie auch im Sinne der Marburger Bevölkerung handelten, da diese sie ja schließlich gewählt habe.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die NSDAP begann nun, die noch vorhandenen Gegner ihrer Politik im Stadtparlament auszuschalten. Reichsminister Göring hatte dazu eine Anordnung erlassen, nach der SPD-Mitglieder des Stadtparlaments durch rechtsoriente Personen ausgetauscht werden können. Daher sagten die vier am 12.03. gewählten Stadtverordneten der Marburger SPD ihre Teilnahme an der Sitzung am 03.04. ab. Außerdem befürchteten, verhaftet zu werden, sollten sie Beschlüssen der NSDAP im Wege stehen. Der gewählte Verteter der KPD war zu dieser Zeit übrigens schon in "Schutzhaft" genommen worden.

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Hermann Bauer, der Herausgeber des Hessischen Tageblatts, berichtet über die erste Sitzung des neuen Stadtparlaments. Seine Informationen hat er allerdings nicht aus erster Hand erhalten, da man ihm den Zutritt zur Veranstaltung verwehrt hat. In dieser Tat sieht er den Versuch, das "Hessische Tageblatt [zu] ruinieren" Ebenso markiert sie einen weiteren Einschnitt der Pressefreiheit, indem kritische Tageszeitungen von ihrer Berichterstattung abgehalten werden, so dass nur gleichgeschaltete Nachrichten erscheinen können.

 

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die Oberhessische Presse bejubelt die "gewaltige Erneuerung" der nationalsozialistischen Bewegung, die sich auch in der Sitzung des Stadtparlaments gezeigt habe: "Schlag auf Schlag, mit mustergültiger Diszipliniertheit wurde in kürzester Frist die Tagesordnung erledigt". Kein Wunder, schließlich waren keine Abgeordente gegnerischer Parteien anwesend.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die Befürchtung Hermann Bauers, dass sein Blatt "runiniert" werden sollte, wurde Ende des Monats Gewissheit: "So füge ich mich dem geistigen und wirtschaftlichen Druck  und stelle das Erscheinen [...] ein." Ein letztes Mal äußert Bauer seine Sorgen über die aktuellen politischen und geistigen Entwicklungen :"[...] uns tragen Feste und Feiern nicht über diese innere Not hinweg.", bevor auch die letzte kritische Pressestimme in Marburg verstummt.

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar brannte der Reichstag in Berlin. Im brennenden Gebäude wurde der niederländische Kommunist Marinus van der Lubbe verhaftet; obwohl die Täterschaft bis heute nicht eindeutig geklärt werden konnte, nutzten die Nationalsozialisten den Brand, um gegen Kommunisten und mit ihnen verbündete Sozialdemokraten vorgehen zu können. Schon am Morgen des 28.02. trat die Verodnung des Reichspräsidenten in Kraft: Ihr euphemistischer Titel gab vor, zum Schutz der deutschen Bevölkerung zu handeln.
Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Vom 27. auf den 28. Februar brannte der Reichstag in Berlin. Obwohl die Schuldigen nicht eindeutig ermittelt werden konnten, nutzte die NS-Regierung den Brand, um gezielt gegen ihre politischen Gegner, vor allem die KPD, vorzugehen. Noch am 28. Februar veröffentlichte sie die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat".

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Der Artikel berichtet über erste Hausdurchsuchungen bei kommunistischen Funktionären: In der Geschäftsstelle der SPD wurde Wahlwerbung beschlagnahmt, das als "Propagandamaterial" verunglimpft wird.

 

Quelle abgedruckt in: Erhart Dettmering: Was alle lesen konnten. Das Jahr 1933 im Spiegel der Marburger Lokalpresse. Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 72. Marburg 2001.S.71.