Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Vom 27. auf den 28. Februar brannte der Reichstag in Berlin. Obwohl die Schuldigen nicht eindeutig ermittelt werden konnten, nutzte die NS-Regierung den Brand, um gezielt gegen ihre politischen Gegner, vor allem die KPD, vorzugehen. Noch am 28. Februar veröffentlichte sie die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat".

Das Hessische Tageblatt druckt die Verordnung ab und weist ihre Leser besonders auf die vorgenommene Einschränkung der Pressefreheit auf. In ihrem Kommentar kritisiert sie diesen Schritt: Denn grade vor einer Wahl müsse ein Appell an die "verantwortungsbewussten Bürger" gerichtet werden können, auch jene Parteien zu wählen, die für einen "Ausgleich" der aktuellen Spannungen zwischen links und rechts sorgen könnten.  Gleichzeitig informiert das Blatt über die Bedeutung der Verordnung, die sich vor allem gegen kommunistische "Umtriebe", die die Regierung als "Gefahr" betrachte,richtet.

Quelle abgedruckt in: Erhart Dettmering: Was alle lesen konnten. Das Jahr 1933 im Spiegel der Marburger Lokalpresse. Marburger Zeitschriften zur Geschichte und Kultur 72. Marburg 2001. S. 70.

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Kurztitel
Artikel des HT betr. Maßnahmen in Folge des Reichstagsbrands vom 01. März 1933
Datum bis: Jahr
1933
Legacy-ID
9971
Datum bis: Monat
03
Datum bis: Tag
01
Datum von: Jahr
1933
Datum von: Monat
03
Datum von: Tag
01
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Hessisches Tageblatt
Nur Jahresangabe
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Reihenfolge
15
Ungefähres Datum
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