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Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Joseph Rubino war 1799 als Sohn des jüdischen Kaufmanns Moses Ruben geboren worden. Nach dem Besuch der jüdischen Schule in Kassel und des Marburger Pädagogs hatte er zunächst in Marburg und Göttingen Jura studiert. Danach wandte er sich in Heidelberg dem Studium der klassischen Philologie und der Geschichte zu. 1821 wurde er in Marburg zum Dr. phil. promoviert.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Der 1842 in Coswig als Sohn eines Kantors geborene Hermann Cohen wurde nach dem Studium in Halle und seiner 1873 in Marburg erfolgten Habilitation im Sommersemester 1875 a.o. Professor an der Universität Marburg. Bereits 1876 erfolgte seine Berufung zum ordentlichen Professor. Bis zu seiner Entpflichtung im Jahr 1912 hielt er der Universität Marburg die Treue. Hermann Cohen wurde gemeinsam mit seinem Kollegen Paul Natorp zum Begründer der Marburger Schule des Neukantianismus.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

August Vilmar (1800-1868), der spätere Direktor des Marburger Gymnasiums und ab 1855 Professor der Universität, verwandte sich für eine Anstellung Rubinos an der Universität Marburg. In seinem Schreiben wandte er sich besonders gegen Vorbehalte, die den jüdischen Hintergrund Rubinos betrafen.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Die Ablehnung Rubinos gründete nicht zuletzt auf seiner jüdischen Religionszugehörigkeit. Es wurde u.a. ausgeführt, dass der „Akademische Senat […] sich verpflichtet halte, das christliche Prinzip der Korporation gegen jedes Präjudiz zu wahren […] Es ist auch bisher, so viel wir wissen, noch auf keiner deutschen Universität ein Israelit, bevor er zur christlichen Confession übergegangen, als ordentlicher Professor angestellt worden.“

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Das Erlernen eines Handwerks oder gar die Gründung eines Handwerksbetriebs war trotz der beabsichtigten „Besserung“ für Juden nicht leicht. Handwerk und Handel waren fast durchgängig zünftisch organisiert. Juden mussten von den – zudem christlich geprägten – Zünften aufgenommen werden. Da die Zünfte darauf ausgerichtet waren, drohende Konkurrenz von der eigenen Branche fernzuhalten, um ihren Zunftgenossen ein auskömmliches Geschäft zu sichern, fanden Juden hier nur schwer Zugang.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Juden, die im Kurfürstentum Hessen über keinen festen Wohnsitz oder eine Wohnberechtigung verfügten, konnten sich legal nur wenige Tage an einem Ort aufhalten oder versuchen, eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung in Form eines „Toleranzscheines“ zu erlangen. Dies betraf nicht nur „wandernde“ Juden, sondern auch die Kinder der ansässigen Juden, denn nur der erstgeborene Sohn konnte den bestehenden Haushalt ggf. auch als Nothändler weiterführen. Weitere Kinder mussten andere Wege finden, ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Seit der Verordnung vom 14. Mai 1816 erhoben die kurhessischen Behörden systematisch, in jährlichem Turnus und zunehmender Informationsdichte Angaben über die familiären- und gewerbsmäßigen Verhältnisse der jüdischen Bevölkerung. Die Aufstellungen ermöglichten einen Überblick über die Wirkungen der staatlichen Regelungen, aber auch die Kontrolle über die jüdische Bevölkerung. Die statistischen Erhebungen erlauben auch heute noch einen differenzierten Einblick in deren sich langsam verändernde Lebensverhältnisse.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

In den Städten wie in den Dörfern war es den Judengemeinden gestattet, ihren Glauben zu praktizieren und Synagogen zu unterhalten, die der zentrale Ort der religiösen und sozialen Selbstvergewisserung und -organisation waren. Wie die Christen unterhielten auch die jüdischen Gemeinden Schulen, deren besonderes Anliegen der Religionsunterricht war – auf dem Land schlossen sich häufig mehrere Gemeinden zusammen, um eine Schule zu unterhalten.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Soweit überhaupt nachweisbar, lebten Rother Juden im 18. und frühen 19. Jh. in äußerst bescheidenen Wohnverhältnissen. Die Gebäude waren sehr klein, es gehörte höchstens ein winziges Höfchen dazu, aber kein Garten. Sie wohnten im unteren Teil des Dorfes, nahe der Lahn. Im Laufe des 19. Jhs. waren die meisten jüdischen Familien finanziell in der Lage, ein Gehöft, also ein Wohnhaus mit Nebengebäuden wie Scheune, Stall und Schuppen sowie einen angrenzenden Garten zu erwerben. Sie zogen nun auch mehrheitlich in die Mitte des Dorfes, an die Hauptstraße.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

 Die Verordnung vom 14. Mai 1816 beabsichtigte, die jüdischen Mitbewohner in Kurhessen zu „bessern“, den Nothandel zu begrenzen und die Juden dazu anzuhalten, sich in der Landwirtschaft zu betätigen oder ein Handwerk zu erlernen. Das Protokoll vom 28. Juni 1816 belegt, dass die Behörden unverzüglich auf die Verordnung reagierten. Es wurde eine Befragung sämtlicher Juden aus Fronhausen, Lohra und Roth durchgeführt.