Die Mehrheit der Arbeiter- und Soldatenräte bestand auch nach den Wahlen zur Nationalversammlung zunächst fort, da die noch ausstehende Verfassung für das Deutsche Reich, das Fehlen demokratisch legitimierter Parlamente auf Reichs-, Länder- und Kommunalebene sowie vor allem die mangelhafte Demokratisierung der Verwaltung ihnen ausreichend Gründe lieferte, um als Kontrollinstanzen fortzubestehen und auf eine Neubesetzung von Posten etwa in Landratsämtern und Kreisverwaltungen zu drängen.
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