Von Biallas Karl , 24 Januar 2025

Die Mehrheit der Arbeiter- und Soldatenräte bestand auch nach den Wahlen zur Nationalversammlung zunächst fort, da die noch ausstehende Verfassung für das Deutsche Reich, das Fehlen demokratisch legitimierter Parlamente auf Reichs-, Länder- und Kommunalebene sowie vor allem die mangelhafte Demokratisierung der Verwaltung ihnen ausreichend Gründe lieferte, um als Kontrollinstanzen fortzubestehen und auf eine Neubesetzung von Posten etwa in Landratsämtern und Kreisverwaltungen zu drängen. Mit Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung im Sommer 1919 lösten sich allerdings zunehmend mehr lokale Räte auf oder stellten die Arbeit ein, da Mitglieder austraten und in ihr früheres Berufsleben zurückkehrten und die Behörden die Finanzierung der Räte reduzierten und bald ganz einstellten. Schrittweise gaben die Räte Kompetenzen an Stadt- und Kreisverwaltungen zurück und rückten von ihrer bis dahin bestehenden Aufsichtsfunktion ab. Der Zentrale Arbeiter- und Soldatenrat in Kassel löste sich ab Herbst 1919 schleichend auf. Zu einem förmlichen Akt der Auflösung kam es nicht.

Archiv
Nummer
1237
Band
1237
Seite
56
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Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
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Kurztitel
Schreiben des preußischen Finanzministers Albert Südekum an die nachgeordneten Dienststellen betreffend die Einstellung der Finanzzuwendungen an die Arbeiter- und Soldatenräte
Datum bis: Jahr
1919
Legacy-ID
10983
Datum bis: Monat
10
Datum bis: Tag
09
Datum von: Jahr
1919
Datum von: Monat
10
Datum von: Tag
09
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Nein
Ohne Datum
Nein
Reihenfolge
10
Ungefähres Datum
Nein