„In sämtlichen Gemeinden des Kreises haben sich Bauern- und Landarbeiterräte unter Beachtung der bestehenden Richtlinien gebildet. Ferner besteht ein Kreis-Bauern- und Landarbeiterrat, welchen die zu einer gemeinsamen Sitzung berufenen örtlichen Bauern- und Landarbeiterräte gewählt haben. Zur tatkräftigen Mitwirkung bei verschiedenen rein wirtschaftlichen Maßnahmen, z.B. Bekämpfung des Schleichhandels, Aufbringung von Pflichtlieferungen an Schlachtvieh, Butter, Milch u.s.w. sind die Bauern- und Landarbeiterräte diesseits wiederholt ersucht worden.
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