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Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Die sog. „Declaratio Ferdinandea“ vom 24. September 1555 sicherte die Bekenntnisfreiheit der landsässigen evangelischen Ritter und Städte in den geistlichen Territorien. Mit diesem Zugeständnis versuchte König Ferdinand I., der die Verhandlungen auf dem Augsburger Reichstag stellvertretend für seinen Bruder Karl V. führte, den Protestanten den im Religionsfrieden enthaltenen „Geistlichen Vorbehalt“ schmackhaft zu machen. Die umstrittene Bestimmung sah vor, dass geistliche Fürstentümer nicht zum Protestantismus übertreten durften.