Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

 

Flugschriften der 1848er Revolution aus Hessen

von Roland Müller

 

"Franzosen! Hochherzige Brüder! Aus mehrjähriger mitternächtiger Stille ist bei Euch plötzlich ein neues Feuer emporgestiegen, dessen Anbruch und Verbreitung wir mit Staunen und Bewunderung gesehen haben. Dreimal hat nun bereits der große Genius Frankreichs seit 1789 ganz Europa in fieberhafte Bewegung gesetzt..." So beginnt eine zweiseitige Lobeshymne auf das revolutionäre französische Volk, die Anfang März 1848 als Flugschrift in Marburg verteilt wurde (Dok. 1.1). Sie stammt von dem Philosophie-Professor Karl Theodor Bayrhoffer.

Die drei Bewegungen, die jeweils in Frankreich ihren Anfang nahmen (1789, 1830 und nun im Februar 1848) waren im Kern gegen die Vorherrschaft des Adels gerichtet. Dem deutschen Adel gelang es aber immer, mit einer Mischung aus Zugeständnissen und militärischer Gewalt seine Vorrechte zu behaupten. Das war auch diesmal nicht anders. Aber dazwischen schuf die Revolution für viele Monate einen Raum, in dem öffentlich mit großem Engagement über die Gestaltung der Zukunft gestritten wurde. Dieser Raum der Möglichkeiten soll hier anhand von Flugschriften aus Kurhessen und bevorzugt aus Marburg betrachtet werden. Sie stammen aus einer Sammlung (Sammlung 16a) im Staatsarchiv Marburg. In diesen Flugschriften wurde informiert, es wurden Bitten und Forderungen formuliert, Unterschriften gesammelt und zu Demonstrationen aufgerufen.

Ein besonderes deutsches Thema war die Zersplitterung in viele kleine Länder. Allein das heutige Hessen beherbergte derer sechs: Die Landgrafschaft Hessen-Homburg, die Freie Stadt Frankfurt, das Fürstentum Waldeck, das Herzogtum Nassau und die beiden Schwergewichte Großherzogtum Hessen im Süden mit Sitz in Darmstadt und das Kurfürstentum Hessen im Norden und Osten mit Sitz in Kassel. Hinzu traten Landflecken, die zu Preußen oder Bayern gehörten.

Die Besonderheit in Kurhessen war: Es verfügte seit 1831 (als Folge der Aufstände von 1830) über eine der fortschrittlichsten Landesverfassungen im Vergleich der deutschen Länder, dafür aber auch über eine herausragend schlimme Verfassungswirklichkeit. Der Kurfürst hatte die Verfassung nur ungern gewährt und anschließend alles dafür getan, möglichst wenige Rechte auch Wirklichkeit werden zu lassen. So garantierte die Verfassung durchaus Meinungsfreiheit, aber gleichzeitig wurde für alle Veröffentlichungen eine strenge Zensur angewandt und Professoren, deren Meinung der Obrigkeit nicht gefiel, wurde die Lehrerlaubnis entzogen, wie etwa auch Professor Bayrhoffer.

Unbeliebt machte die jüngsten beiden Kurfürsten auch ihr außereheliches Sexualleben. Das hatte weniger moralische Gründe, sondern materielle, denn alle unehelichen und damit nicht erbberechtigten Kinder wurden großzügig entschädigt. Das stand in Kontrast zur Armut in Kurhessen. Leinen und Eisen aus eigener Produktion war gegen die industrielle englische Waren nicht konkurrenzfähig. Das Handwerk klagte über Auftragsmangel. Missernten machten Lebensmittel knapp und teuer. Etliche suchten sich Saisonarbeit in Westfalen oder versuchten, in die USA auszuwandern.

 

Literatur

Stichnothe, Karin (Hg.): Marburg und die Revolution von 1848, Marburg 1999

Böhme, Klaus/Bernd Heidenreich (Hg.): "Einigkeit und Recht und Freiheit." Die Revolution von 1848/49 im Bundesland Hessen, Opladen u. Wiesbaden 1999

Hessisches Landesinstitut für Pädagogik (Hg.): "... und ein helleres und schöneres Licht beginnt den Völkern zu tagen!" Die Revolution von 1848 in Hessen und ihr Scheitern. Projektideen für den Unterricht, Wiesbaden 2002

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Kurztitel
Flugschriften der 1848er Revolution
Legacy-ID
272
Reihenfolge
2
Räume

Gegenrevolution

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Selbstverständlich begann die Gegenrevolution mit den ersten Zugeständnissen der Fürsten, denn diese dienten der Einhegung der Revolution. Und mit den ersten Zugeständnissen begannen die Versuche, diese wieder rückgängig zu machen. Auch Kurfürst Friedrich Wilhelm I. tauschte wenige Wochen nach ihrer Einsetzung erste "Märzminister" wieder aus, bis er das wieder zurücknehmen musste. Es war ein testendes Sticheln. Mehr als Sticheln, nämlich ein großer Sieg der Gegenrevolution, war die Einnahme Wiens Anfang November 1848, gefolgt von der standrechtlichen Erschießung des herbeigeeilten Abgeordneten der Nationalversammlung Robert Blum. Blum war Fraktionsführer der Demokraten, aber die Tat, mit der die Täter prahlten, wurde als das verstanden, was es war, eine Machtdemonstration gegenüber dem Parlament in Frankfurt. Der liberale Kasseler Bürgerverein sandte deshalb eine Solidaritätsadresse an die Nationalversammlung (Dok. 1). Ende November gab es in Kassel eine Trauerfeier (Dok. 2), in Marburg organisierten Studenten eine musikalisch-deklamatorische Abendunterhaltung, deren Erlös an die Hinterbliebenen von Robert Blum gehen sollte (Dok. 3).

Die Verfassung, die die Nationalversammlung Ende März 1849 verabschiedete, war mit ihrem gesetzgebenden Zweikammermodell (die zweite Kammer für die Landesfürsten) und einem Kaiser als Regierungsoberhaupt nicht gerade das, was Demokraten oder Sozialisten begeistern konnte. Als aber die großen Länder, also Preußen, Sachsen, Bayern und Hannover, nicht unterzeichnen wollten und damit drohten, dass alles zurückgedreht wird, rief die äußerste Linke der Nationalversammlung dazu auf, Wehrausschüsse zu bilden und sich ein Beispiel an den Pfälzern zu nehmen, die bereits einen bewaffneten Kampf begonnen hatten (Dok. 4). Solche Aufrufe gingen nun durchs ganze Land und wurden nicht nur von Demokraten getragen (Dok. 5, 6, 7). Ein Kasseler Aufruf forderte die kurhessischen Soldaten auf, für die deutsche Reichsverfassung zu kämpfen; unterzeichnet auch vom Bürgerverein und vom Verein der selbständigen Gewerbetreibenden. Der Marburger Wehrausschuss rief für den 20. Mai in den umliegenden Ortschaften zu Volksversammlungen auf (Dok. 8).

Die Stadt Marburg kaufte zur Verteidigung der Verfassung 200 gestreckte Sensen und lagerte sie im Rathaus ein. Es war geplant, mit den Hanauer Turnern die Aufständischen in Baden zu unterstützen. Anfang Juni machten sich zwar gut 30 Handwerksgesellen, Eisenbahnarbeiter und Studenten in Richtung Baden auf, kehrten aber kurz darauf zurück, um Verstärkung aus Nordhessen abzuwarten, die jedoch nicht kam. Die Hanauer Turner zogen allein nach Baden, wo der Aufstand Ende Juni von preußischen, bayerischen und kurhessischen Truppen niedergeschlagen wurde. Der gemeinsame Volksrat von Hanau und Marburg lud Vertreter aus allen kurhessischen und darmstädtischen Orten zur Besprechung am 23. Juni 1849 (Dok. 9). Doch das Treffen der 67 Vertreter in Marburg stand bereits unter Aufsicht der Obrigkeit.

Im Grunde war die Revolution zu dem Zeitpunkt längst am Ende. Die Reaktion brauchte nur noch ausfegen. Aber das zog sich in Kurhessen hin. Denn zum einen hatte das Land eine liberale Verfassung, und zum anderen gehörte es zu den 28 Ländern, die die Reichsverfassung akzeptiert hatten. Als Kurhessen dem Dreikönigsbündnis (Preußen-Sachsen-Hannover) beitrat und Anfang 1850 "Reichstagswahlen" mit Wahlpflicht angesetzt wurden, gab es entsprechend Boykottaufrufe. Diese Wahl verstoße gegen die gültige Reichsverfassung und sei damit Hochverrat, unterschrieben mehr als 30 Marburger Bürger (Dok. 10). Faktisch war die Reichsverfassung mit dem Bündnisbeitritt auch in Kurhessen Geschichte.

Die kurhessische Verfassung wollte Friedrich Wilhelm I. - wie bereits im Vormärz praktiziert - aushebeln, ohne sie abzuschaffen. Die Suche nach geeignetem Personal zog sich hin, bis im Februar 1850 wieder Ludwig Hassenpflug die Regierungsgeschäfte übernahm. Und der brach einen Streit über die Steuererhebung mit dem Landtag vom Zaun, der dazu führte, dass dieser die Bewilligung versagte. Das übliche Procedere der Auflösung des Landtags und seine Neuwahl machte die Opposition nur noch stärker (Dok. 11). Friedrich Wilhelm I. versuchte es nun mit einer Steuer-Notverordnung. Die Verwaltung setzte die Verordnung aber nicht um, weil sie diese für verfassungswidrig hielt. Das Oberappellationsgericht sah das genauso und erklärte die Verordnung für nichtig. Der Kurfürst verhängte nun das Kriegsrecht und zwang die Offiziere der kurfürstlichen Armee, sich zwischen ihrem Eid auf ihn und den auf die Verfassung zu entscheiden: Von 277 Offizieren reichten bis zum 12. Oktober 1850 241 (87 Prozent) Entlassungsgesuche ein. Der Kurfürst floh nach Frankfurt und bat den Deutschen Bund um Hilfe, und der schickte bayerische Truppen (Dok. 12). Und mit deren Hilfe wurde auch in Kurhessen der Raum der Möglichkeiten bis auf weiteres geschlossen.

Wer irgendwie an der Revolution beteiligt war, bekam bayerische Soldaten zur Strafe einquartiert. Es gab Amtsenthebungen, Versetzungen aber auch Festnahmen und Prozesse. Wem eine Festnahme drohte, floh. Karl Theodor Bayrhoffer ging nach Amerika.

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1477
Reihenfolge
5

Märzunruhen

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die Nachricht vom Sturz des französischen Königs löste in deutschen Ländern Freudendemonstrationen aus, in Marburg bereits am 29. Februar. Rasch wurden Petitionen verfasst und von Delegationen aus den Städten dem Kurfürsten vorgetragen. Bürger der Stadt Marburg forderten etwa das Vereins- und Versammlungsrecht, die Abschaffung der Zensur, dazu die Stärkung der Gemeindeebene, die Einführung öffentlicher und mündlicher Gerichtsbarkeit und das kurfürstliche Hinwirken auf eine Nationalvertretung (Dok. 2). Die Marburger Landgemeinden fügten u.a. hinzu, die alten Lehnsverhältnisse mögen beseitigt werden (Dok. 3) und Studierende der Marburger Universität wollten ihre mit Lehrverbot belegten Professoren wieder haben sowie den Zugang zum universitären Debattierclub (Dok. 4).

Es fällt auf, dass abgesehen von der Aufforderung, sich für eine Nationalvertretung einzusetzen, fast alle Forderungen darauf hinauslaufen: der Kurfürst solle seine Verfassung einhalten. In der Petition Kasseler Bürger vom 5. März wird aufgezeigt, wie bisher immer wieder Garantien der Verfassung plump oder auch mal trickreich ausgehebelt wurden (Dok. 5). Die Autoren machten dafür aber nicht den Kurfürsten verantwortlich, sondern seine von ihm eingesetzten Minister, vor allem Innenminister Hassenpflug, und forderten entsprechend deren Absetzung. Die Versuche der Ständeversammlung (der Landtag des Kurfürstentums), die Minister wegen Verstößen gegen die Verfassung zu entlassen, waren bisher alle fehlgeschlagen, weil die Macht der Regierung bei Einstellung und Versetzung der Richter am Obersten Appellationsgericht (heute wäre das der Hessische Staatsgerichtshof) einfach zu groß war. Das abzuändern gehörte auch zu den frühen Märzforderungen.

Die Bittschriften waren in einem unterwürfigen Ton gehalten und stark um Verständnis bemüht. Die Reaktion von Friedrich Wilhelm I. fiel entsprechend aus. Am 6. März (Dok. 6) teilt er einer Delegation mündlich mit, er habe bereits von ganz alleine eine Ständeversammlung einberufen, um mit ihr ein Pressegesetz zu beraten und er werde der Versammlung auch die weiteren Bitten und Anträge aus der Bevölkerung vorlegen.

Am 7. März verkündet der Kurfürst dann schriftlich die Aufhebung der Zensur "bei der Besprechung innerer Landesangelegenheiten" (Dok. 7). Dieses erste echte Zugeständnis wird begrüßt (Dok. 8), aber nun auch mit einer landesweiten Petitionskampagne begonnen, an deren erster Stelle die "unbedingte Pressefreiheit, nicht blos für innere Angelegenheiten" steht (Dok. 9).

In Hanau, der einzigen Stadt mit einem bedeutenden Arbeiteranteil im Kurfürstentum, wurde die fürstliche Proklamation dagegen schlicht als unvollständig kritisiert und eine Nachbesserung eingefordert, versehen mit einem dreitägigen Ultimatum und der Drohung, sich andernfalls nach einem anderen Land umzusehen (Dok. 10). Das war mal ein ganz anderer Ton. Und der zeigte Wirkung. Noch vor Ablauf des Ultimatums gab Friedrich Wilhelm I. am 11. März allen Forderungen nach (Dok. 11).

So schwer war das allerdings nicht, denn auch aus Hanau bewegten sich die Forderungen im Rahmen der bereits 17 Jahre zuvor gewährten Verfassung: Vollständige Pressefreiheit, vollständige Religions- und Gewissensfreiheit, Rücknahme aller Beschlüsse, die das Petitions-, Vereins- und Versammlungsrecht einschränken, Amnestie für alle seit 1830 begangenen politischen Vergehen und die Neubesetzung der Ministerien.

Waren die frühen Märzforderungen in Kurhessen nun eher bescheiden oder war einfach die Landesverfassung so fortschrittlich? Beides traf zu. Die Verfassung war eine der freiheitlichsten seiner Zeit, und den Fürsten vom Hof jagen wollten zunächst die wenigsten.

Zu Straßenkämpfen kam es in Kurhessen nur in Hanau, üblich waren Demonstrationszüge, die an den Häusern der fortschrittlichen Politiker ein Ständchen und bei den Reaktionären eine Katzenmusik darboten. Letzteres traf in Marburg regelmäßig den Gymnasialdirektor August Vilmar, der jede Verfassung ablehnte und dies in seiner Zeitung "Der hessische Volksfreund" verbreitete. Dabei gingen häufig auch Fensterscheiben zu Bruch. In Kassel führte das brutale Eingreifen von Gardesoldaten während einer solchen Katzenmusik zu Toten und Verletzten (Dok. 12). Nachdem sich Bürger bewaffnet hatten und ihrerseits diese Soldaten angriffen, erreichten sie beim Kurfürsten den Abzug des Gardekorps aus Kassel.

Die Volksversammlung etablierte sich in Marburg wie andernorts auch zu einer regelmäßigen Einrichtung. Diese ernannte einen Volksrat, dessen Aufgabe es war, Bitten und Beschwerden der Bürger an die richtige Stellen gelangen zu lassen (Dok. 13). Der Marburger Volksrat wollte z.B., dass den Städten die Polizeigewalt übertragen wird und das leitende Verwaltungspersonal auf Gemeinde-, Bezirks- und Provinzebene gewählt wird (Dok. 14); oder auch, dass die Beratungen von Gemeinde- und Stadtgremien öffentlich sind (Dok. 15).

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1472
Reihenfolge
1

Parteienbildung

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Auch im Vormärz gab es Vereine, in Kurhessen beachtliche 60 Geselligkeitsvereine und 40 Turn- und Gesangsvereine. Etliche unter ihnen dienten dem Treffen Gleichgesinnter unter dem Deckmantel der harmlosen Freizeitbeschäftigung. Aber jetzt war es möglich, sich offen politisch zu organisieren und das musste schnell gehen, denn Wahlen zur Nationalversammlung waren schon für April vorgesehen. Die politischen Richtungen in Marburg organisierten sich zunächst in Wahlkomitees: die Demokraten unter der Leitung von Bayrhoffer und die liberal-konstitutionellen Bürger unter der Leitung des Historikers Heinrich von Sybel.

Das Vorparlament in Frankfurt hatte den Ländern die Entscheidung überlassen, ob sie die Wahlen zur Nationalversammlung als direkte Wahl oder als indirekte Wahl über Wahlmänner gestalten. In Marburg startete umgehend eine Unterschriftensammlung für die direkte Wahl (Dok. 1). Am Ende gehörte Kurhessen zu den wenigen Staaten, die sich für die direkte Wahl entschieden hatten. Allerdings blieb das Männer-Wahlrecht auf "selbständige Männer" beschränkt, was den Kreis der Wahlberechtigten nochmal um ein Drittel verringerte, nämlich um alle Handwerksgesellen, Dienstboten und Arbeiter (Dok. 2). Damit waren angehende Stammwähler der Demokraten ausgeschlossen, dafür waren sie zu einem frühen Zeitpunkt zentral in Frankfurt für den Wahlkampf organisiert (Dok. 3).

Der Demokrat Bayrhoffer strebte seinem Programm vom 10. April 1848 zu Folge eine Bundesrepublik an mit einem gesetzgebenden Einkammerparlament, der Nationalversammlung, und einem gewählten ausführenden Präsidenten (Dok. 4). Die einzelnen Bundesländer sollten ihre Verfassungen ebenfalls so gestalten. Soziale Not zu lindern, war für ihn Aufgabe des Staates, konkret sind "Arbeitsanweisungsanstalten" und "Anstalten für Invalide" genannt. Im Programm stehen aber auch die Ziele "Gründung einer deutschen Flotte und eines deutschen Systems von Kolonien", wie an anderer Stelle die Einführung einer progressiven Einkommens- und Vermögenssteuer.

Der liberale v. Sybel dagegen wollte sich in seinem Flugblatt vom gleichen Tage nicht auf eine Staatsform festlegen, und den Ländern wollte er ohnehin selbst überlassen, wie sie sich verfassen mögen (Dok. 5): "Man kann unfrei sein in einer Republik und frei sein in einer Monarchie". Er legte sich aber fest auf ein Zweikammermodell auf Bundesebene: Eine Volkskammer, gewählt wie gerade die Nationalversammlung, und eine Kammer, in der Vertreter der Länder zusammenkommen (also wie heute Bundestag und Bundesrat). Dann müsse es ein "Bundeshaupt" geben, umgeben von Ministern. Zur Linderung sozialer Not wollte er die Auswanderung erleichtern, unmittelbare Hilfe des Staates lehnte er dagegen ab. Er verwies die Armen auf die Vereinigungsfreiheit. Am besten geholfen sei den armen Klassen aber durch die Förderung der Wirtschaft und der Kolonisation.

Am 13. April, drei Tage nach der Veröffentlichung seines Wahlkampfflugblattes, unterschrieb v. Sybel einen Wahlaufruf für den beliebten Nationalökonomen Bruno Hildebrand (Dok. 6, 7). Das liberal-konstitutionelle Lager wollte seine Stimmen konzentrieren. Am Folgetag gab es dagegen einen Wahlaufruf für Bayrhoffer mit sechs Unterschriften mehr (Dok. 8). Das nützte aber nichts. Hildebrand (8789 Stimmen) gewann mit Abstand das Mandat für den Wahlkreis VIII (u.a. mit Marburg, Frankenberg, Kirchhain nebst Dörfern) vor Bayrhoffer (2778 Stimmen).

Nach den Wahlen nahmen die Parteigründungen Fahrt auf, 80 Parteivereine waren es bis Jahresende allein in Kurhessen, im Sommer 1849 dann 160. Auf dem Höhepunkt sollen nach Hochrechnungen 19.000 Männer oder 10 Prozent der männlichen Bevölkerung Kurhessens politisch organisiert gewesen sein.

In Marburg gründete v. Sybel Ende April den liberal-konstitutionellen Vaterlandsverein, der ausdrücklich eine erbliche Monarchie "auf breiter volkstümlicher Grundlage" bevorzugte und für den die Revolution in und für Hessen seit dem 11. März mit der neuen beim Kurfürsten erstrittenen Regierung beendet sei (Dok. 9). In dem Programm-Entwurf des Vaterlandsvereins wurden dann die Demokraten (ohne sie zu nennen) dafür verantwortlich gemacht, dass aktuell keine gesetzliche Ordnung herrsche, weil sie mit Gewalt Fürsten verjagen, Kirchen stürzen und Wohlhabende plündern wollten.

Bayrhoffer, der den Demokratischen Verein gegründet hatte, veröffentlichte umgehend eine Entgegnung (Dok. 10). Im Mai 1848 wurden die Marburger Turner aufgefordert sich ihm anzuschließen (Dok. 11) und im Sommer vereinigte sich der Demokratische Verein mit dem ebenfalls von Bayrhoffer gegründeten Marburger Arbeiterverein zum Demokratisch-sozialistischen Verein.

Für Leopold Eichelberg, der noch im Wahlkomitee mit Bayrhoffer zusammengearbeitet hatte, war die soziale Frage gegenüber der politischen nachrangig, weshalb er im Sommer die Gesellschaft der reinen Republikaner zu Marburg ins Leben rief (Dok. 12).

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1474
Reihenfolge
2

Politische Streitfragen

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die Grundfrage, wie weit die Revolution gehen sollte, lag jedem politischen Thema letztlich zu Grunde. Manchmal wurde es aber auch direkt verhandelt wie bei der bundesweiten Tagung der Turnvereine Anfang Juli 1848 in Hanau (Dok. 1, 2). Die Satzung des Turnerbundes wies als einen seiner Zwecke aus, "für die Einheit des deutschen Volkes tätig zu sein". Ein Frankfurter Turner beantragte nun den Zusatz, dass diese Einheit in Form der demokratischen Republik erreicht werden solle. Der Antrag fand keine Mehrheit und so trennte sich der demokratische und der allgemeine Turnerbund. Im Marburger Turnverein zog auch die unterlegene Minderheit aus, aber es waren hier die Demokraten, die die Abstimmung mit 118 gegen 40 Stimmen gewannen.

Ein wichtiges kurhessisches Thema war die Wahlrechtsreform der Ständeversammlung (Dok. 3-6). Bisher konnte der Adel 20 von 53 Sitzen selbst bestimmen und je 16 Sitze der Städte und Landgemeinden wurden zwar per Wahl (über Wahlmänner) vergeben, wählbar waren aber nur wohlhabende Bürger und Bauern.

Der Marburger Volksrat schlug Ende April 1848 dem Landtag für alle zu vergebenden Sitze vor: direkte Wahl und das passive wie auch aktive Wahlrecht sollte jedem männlichen Staatsangehörigen zukommen, der mindestens 25 Jahre alt ist, dem kein Richter die Ehre absprach und der direkte Steuern zahlt. Der Vaterländische Verein in Marburg begründete den gewünschten Ausschluss der unteren Schichten Anfang August 1848 so: "Die selbständigen und unabhängigen Leute des Mittelstandes sind der Kern und die Kraft des Volkes: auf sie muss der Staat sein ganzes Dasein stützen, sie müssen auch bei den Wahlen entscheiden." Diese Position führte zu Austritten beim Vaterlandsverein und zu Eintritten bei den Marburger Demokraten. Die Volksversammlung in Kassel forderte Mitte August, nicht nur die Vorrechte des Adels zu entfernen, sondern auch auf "jeden Steuer- und Besitz-Census" zu verzichten. Heraus kam zuletzt eine Direktwahl selbständiger Männer ab 30 Jahren innerhalb von drei Wählergruppen, die jeweils 16 Sitze zu vergeben hatten: Höchstbesteuerte, Städter und Landbewohner. Das geburtsständische Vorrecht hatte sich in ein besitzständisches Vorrecht verwandelt. Das neue Wahlrecht, das im April 1849 in Kraft trat, war also kein allgemeines und gleiches Wahlrecht, wie es die Demokraten und die republikanischen Liberalen gefordert hatten, aber es brachte nun etliche Oppositionelle in den kurhessischen Landtag, Bayrhoffer wurde im Sommer 1850 sogar Landtagspräsident.

Ende Juni 1848 setzte die Nationalversammlung den österreichischen Erzherzog Johann als Reichsverweser ein. Während die einen sich schon länger nur noch mit der Frage befassten, wer künftiger Monarch der Deutschen sein solle (Dok. 7), versuchten die Demokraten, die Möglichkeit einer Republik offen zu halten (Dok. 8). Sie störte, dass ein Fürst zum Regierungsoberhaupt gewählt wurde. Aber noch viel mehr störte sie, dass dieser Regierungschef gar nicht an die Beschlüsse der Nationalversammlung gebunden war, er dagegen gehalten war, sich mit den Vertretern der deutschen Länder abzustimmen. Das kam einer Selbstentmachtung gleich. Aber die Wahl zur Nationalversammlung hatte eben eine klare Mehrheit für das liberal-konstitutionelle Bürgertum ergeben und dessen Begehrlichkeiten gegenüber dem Adel waren geringer als seine Ängste vor den Unterschichten.

Im Zusammenhang mit dem Waffenstillstand zwischen Preußen und Dänemark kam es im September 1848 zu Unruhen in Frankfurt, die durch preußische, bayerische, aber auch kurhessische Truppen blutig beendet wurden. Ihre Machtlosigkeit wurde der Nationalversammlung damit zweifach vorgehalten. Gleichzeitig genehmigte die Nationalversammlung die Verdoppelung des Heeres, also nicht ihres eigenen, denn das hatte sie nicht. Die Länder konnten nun doppelt so viele Bürger für ihre Heere einziehen. Die Kasseler Volksversammlung forderte deshalb am 23. September mit Schreiben an die Linke in der Nationalversammlung sowie an das kurhessische Justiz- und das Kriegsministerium, dass dann wenigstens die Kriegsartikel aufgehoben oder abgeändert werden sollten (Dok. 9). Die militärischen Ausnahmegesetze verweigerten Bürgern, kaum waren sie Soldaten geworden, Freiheitsrechte wie das Petitions- und Versammlungsrecht, unterwerfe sie dagegen einem demütigenden Reglement und barbarischen Strafen, die sie dann zu "willenlosen Knechten" der Reaktion erniedrigten, hieß es in den Appellen.

In Marburg kam es am 10. November 1848 zu einer Rekrutierungsverweigerung im Rathaus. Die ausgelosten Militärpflichtigen aus Marburg und Umland sangen vor der Kommission lauthals revolutionäre Lieder. Die Rekrutierung musste abgebrochen werden, auch weil sich der Oberbürgermeister weigerte, Polizei oder die Bürgergarde zu holen.

Zum Ende des Jahres 1848 setzte die Nationalversammlung aber nochmal ein Glanzlicht: die Verabschiedung der "Grundrechte des deutschen Volks" (Dok. 10). Ein starker Grundrechtekatalog nicht nur für die Zeit. Die 100 Volksschullehrer aus Oberhessen, die sich im Sommer 1848 zweimal in Marburg getroffen hatten, um auf ihre Notlage aufmerksam zu machen, sahen ihre Forderungen alle erfüllt: Sie wurden der kirchlichen Aufsicht und deren schlechter Bezahlung entzogen, sie sollten nun Staatsdiener werden. Nur zwei soziale Rechte haben Eingang in die Sammlung gefunden: die kostenlose Bildung für Unbemittelte und die Auswanderungsfreiheit mit dem Verbot von Abzugsgeldern. Manche Regel steht noch heute aus: die Trennung von Staat und Kirche etwa oder auch das Verbot aller Titel, die nicht mit einem Amt verbunden sind.

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1476
Reihenfolge
4

Sylvester Jordan

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Sylvester Jordan (1792-1861) wurde 1821 Professor für Staatsrecht an der Universität Marburg. Er war maßgeblich an der Formulierung der kurhessischen Verfassung von 1831 beteiligt. Als Abgeordneter der Ständeversammlung ab 1830 zählte er zu den Liberalen. Nachdem er bereits sechs Jahre unter Polizeiaufsicht gestanden hatte, kam er 1839 in Untersuchungshaft. Ihm wurde u.a. eine Beteiligung am Frankfurter Wachensturm von 1833 vorgeworfen. Wegen Hochverrat wurde er 1843 zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt und im Marburger Schloss inhaftiert. Nach zwei Jahren kam Jordan frei, nachdem das Oberappellationsgericht das Urteil aufgehoben hatte.

Seine Arbeit und die Verfolgung durch die kurhessische Obrigkeit hatten Jordan großes Ansehen verschafft, aber genau dies machte dann die Fallhöhe aus, als er sehr früh zur Mäßigung mahnte und um Ausgleich mit dem Adel warb. Das machte ihn zum Symbol des liberalen Umfallers und setzte ihn dem Gespött all jener aus, für die die Revolution nicht nach den ersten Zugeständnissen des Adels beendet war (Dok. 1, 2, 3).

Für Kurhessen war er als Legationsrat am Bundestag, der Versammlung des Deutschen Bundes tätig, er war dort Mitglied im Siebzehnerausschuss, der im Auftrag der Fürsten eine Verfassung schon mal vorformulieren sollte. Jordan gehörte als Vizepräsident dem Vorparlament an, war von Juli 1848 bis Mai 1849 Abgeordneter für Fritzlar in der Nationalversammlung und gleichzeitig Vertreter Kurhessens bei der Provisorischen Zentralgewalt.

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1475
Reihenfolge
3