Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Transkription

(C.) In nomine sanctae et individuae trinitatis. Heinricus divina favente clemencia rex. Cunctis nostris fidelibus notum esse volumus, qualiter nos interventu ac petitione dilecte contectalis nostre Cunigunde nec non Godehardi Heresfeldensis abbatis nostri fidelis sibi suoque monasterio in honorem sancti Wigberthi constructo quandam nostri iuris ancillam nomine Uuillicuma cum filiis suis omnique posteritate per hanc nostri precepti paginam concedimus atque largimur et de nostro iure ac dominio in eiusdem abbatis et monasterii ius ac dominium omnino tranfundimus, ea videlicet racione ut predictus abbas suique successores eidem monasterio presidentes de prenominata ancilla eiusque procreatione exinde liberam habeant potestatem in usum monasterii commutandi tenendi vel quicquid eis placuerit inde faciendi. Et ut haec nostrae donationis auctoritas stabilis et inconvulsa, omnium hominum contradictione remota, permaneat, hoc preceptum inde conscriptum manu propria firmavimus sigilli nostri impressione insigniri iussimus.

Signum domni Heinrici (M.) regis invictissimi.

Guntherius cancellarius vice Erkanbaldi archicappellani recognovi. (Sigillum)

Data IIII. id. aug. indictione VIIII, anno dominicae incarnationis millesimo XI, anno vero domni Heinrici secundi regnantis X; actum Coufungon.

 

Übersetzung

[Chrismon] Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich, König durch Gottes wohlwollende Gnade. Wir wollen allen unseren Getreuen verkünden,

wie wir auf Bitten unserer hochgeschätzten Ehefrau Kunigunde und ferner auf Wunsch unseres getreuen Abts Godehard von Hersfeld ihm und seinem zu Ehren des Heiligen Wigbert erbauten Kloster eine gewisse, unserem Verfügungsrecht Hörige namens Willicuma mit ihren Kindern für alle Zeit durch unsere in dieser Urkunde vorliegende Anweisung geschenkt haben. Und wir übertragen sie kurzum aus unserem Verfügungsrecht und Eigentum in das Verfügungsrecht und Eigentum desselben Abts und Klosters, sodass der vorgenannte Abt und seine Nachfolger, die demselben Kloster vorstehen, auf diese Weise ungehindert Gewalt über die vorgenannte Hörige und ihre Leibesfrucht haben, sie zum Nutzen des Klosters zu verkaufen, zu behalten oder zu tun, was auch immer denselben beliebt. Und damit die Gültigkeit dieser unserer Schenkung dauerhaft und unerschütterlich, frei von Widerspruch aller Menschen, verbleibe, haben wir diese daraufhin aufgeschriebene Vorschrift eigenhändig bestätigt [und] befohlen, sie durch das Eindrücken unseres Siegels zu bekräftigen.

Handzeichen des Herrn Heinrich (Monogramm), des vollkommen unbesiegbaren Königs.

[Ich,] Kanzler Gunther, habe in Vertretung des Erzkaplans Erkanbald geprüft. [Siegel]

Gegeben am vierten [Tag vor den Iden] des Augusts in der neunten Indiktion, im Jahr 1011 der Fleischwerdung des Herrn, in der Tat im zehnten Königsjahr des Herrn Heinrich II.; verhandelt zu Kaufungen.

 

Erläuterung

Am 10. August 1011 schenkte Heinrich II. (973/978-1024), seit 1002 König des Ostfrankenreichs (regnum Francorum orientalium), dem Kloster Hersfeld eine Hörige namens Willicuma. Er übertrug dem Hersfelder Abt Godehard und seinen Nachfolgern das Verfügungsrecht über Willicuma und ihre Nachkommenschaft. Die Schenkung geschah auf Bitten Godehards, der zuvor Abt des Klosters Niederaltaich gewesen war, sowie auf Fürsprache von Heinrichs Ehefrau Kunigunde von Luxemburg. Godehard wurde 1005 von Heinrich II. als Abt von Hersfeld eingesetzt, der sich damit über das Recht der Mönche zur Wahl ihres Vorstehers hinwegsetzte. Der neue Abt begann bald, für die strengere Einhaltung der unter seinen Vorgängern gesunkenen monastischen Disziplin zu sorgen und das Klosterleben zu reformieren. Godehard war bis 1012 Abt von Hersfeld und wirkte von 1022 bis 1038 als Bischof von Hildesheim. Die Hersfelder Mönche erhielten unter den ottonischen Königen verschiedene Schenkungen, die die Versorgung der Abtei gewährleisten sollten. Eine besondere Rolle für den nordhessischen Raum nimmt Kunigunde ein, die in der Urkunde als sogenannte Intervenientin (Fürsprecherin) in Erscheinung tritt. Nach der Eheschließung mit Heinrich zwischen 995 und 1000 übte sie im Vergleich zu ihren Vorgängerinnen größeren politischen Einfluss aus und partizipierte an Heinrichs Herrschaft. Dies bezeugt die vorliegende Schenkungsurkunde. Der Mainzer Erzbischof Willigis erhob Kunigunde im Jahr 1002 in Paderborn zur Königin; zusammen mit ihrem Mann folgte 1014 in Rom die Kaiserkrönung des Paars.

Die durch die Siegelurkunde verkörperte königliche Autorität kommt zum einen im Herrschermonogramm Heinrichs zum Ausdruck, das aus den Buchstaben seines Namens (HEINRICVS) zusammengesetzt ist. Dabei stammt lediglich der Vollziehungsstrich, der dünnere horizontale Balken, von Heinrich selbst. Zum anderen symbolisiert das Königssiegel Heinrichs Machtposition. Das aus Wachs bestehende, durchgedrückte Siegel wurde mithilfe eines Kreuzschnitts im Pergament befestigt und zeigt den auf einem Thron sitzenden, gekrönten Herrscher mit Lilienzepter und Reichsapfel. Verfasst wurde die Urkunde in der königlichen Kanzlei, deren Personal sich teilweise rekonstruieren lässt. Der Schreiber ist namentlich nicht bekannt, beaufsichtigt wurde er jedoch von Kanzler Gunther, der bis 1023 als wichtigster Beamter der Kanzlei fungierte und anschließend Bischof von Salzburg wurde. Gunther überprüfte und bestätigte in Vertretung des seit 1011 amtierenden Mainzer Erzbischofs Erkanbald, der als Erzkanzler bzw. Erzkaplan die Kanzlei für Germanien leitete, die Richtigkeit des Urkundeninhalts. Beschlossen wird die Urkunde mit einer vierfachen Datierung, gestützt auf den römischen Kalender (Iden), die Angabe der Indiktion (einen spätantiken 15-jährigen Steuerzyklus), die christliche Zeitrechnung (Inkarnation/Fleischwerdung des Herrn) und die Königsjahre Heinrichs II. Für die nordhessische Regionalgeschichte kommt der Schenkungsurkunde überdies besondere Bedeutung zu, da sie die Ersterwähnung Kaufungens (actum Coufungon) beinhaltet. Das Herrscherpaar hielt sich zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung folglich in Kaufungen auf. Zuvor hatte Kunigunde den Königshof, den Heinrich II. ihr 1008 als Wittum übertragen hatte, von Kassel nach Kaufungen verlegt. Kunigunde gründete dort 1017 ein Benediktinerinnenkloster, welches das Herrscherpaar in den Folgejahren systematisch förderte und mit umfangreichen Besitzungen ausstattete.

 

bearbeitet von Daniel Gneckow

 

Glossar

Hörigkeit

Kanzlei

Ostfrankenreich

Ottonen

Wittum

 

Literatur

Ingrid Baumgärtner, Kunigunde. Politische Handlungsspielräume einer Kaiserin, in: Dies. (Hg.), Kunigunde – eine Kaiserin an der Jahrtausendwende, Kassel 1997, S. 11–46; Ingrid Baumgärtner, Fürsprache, Rat und Tat, Erinnerung: Kunigundes Aufgaben als Herrscherin, in: Stefanie Dick/Jörg Jarnut/Matthias Wemhoff (Hgg.), Kunigunde – consors regni. Vortragsreihe zum tausendjährigen Jubiläum der Krönung Kunigundes in Paderborn (1002–2002), München 2004, S. 47-69; Ingrid Baumgärtner/Christian Presche, Kaufungen 1011. Die urkundliche Ersterwähnung im Kontext, in: Gemeindevorstand der Gemeinde Kaufungen/Spar­kassenstiftung Landkreis Kassel – Kultur (Hgg.), 1000 Jahre Kaufungen, Arbeit – Alltag – Zusammenleben, Kaufungen 2011, S. 14-25; Ingrid Baumgärtner/Daniel Gneckow, Vollmarshausen 1019: Die urkundliche Ersterwähnung im Kontext, in: Angela Pitzschke (Bearb.), 1000 Jahre Vollmarshausen. Ein Ort mit Geschichte, hg. v. Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden, 1. Aufl., Gudensberg-Gleichen 2018, S. 13-22; Harry Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien, Bd. 1, Leipzig 1889; Krista Codea, Intervenienten und Petenten vornehmlich für lothringische Empfänger in den Diplomen der liudolfingischen Herrscher (919 – 1024). Eine prosopographische Darstellung, Bonn 2008, S. 355-357; Wilhelm Alfred Eckhardt, Kaufungen und Kassel. Pfalz – Kloster – Stadt, in: Otto Perst (Hg.), Festschrift Karl August Eckhardt (Beiträge zur Geschichte der Werralandschaft und ihrer Nachbargebiete 12), Marburg/Witzenhausen 1961, S. 21-53; Horst Enzensberger, Heinrich II. und seine Urkunden, in: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 133 (1997), S. 61-79; Michael Frase, Die erste Erwähnung Kaufungens in den Urkunden König Heinrichs II. im Jahre 1011, in: Gemeindevorstand der Gemeinde Kaufungen (Hg.), 975 Jahre Kaufungen 1011-1986. Beiträge zur Heimatkunde, Kaufungen 1985, S. 15-29; Bernd Schneidmüller, Heinrich II. und Kunigunde. Das heilige Kaiserpaar des Mittelalters, in: Stefanie Dick/Jörg Jarnut/Matthias Wemhoff (Hgg.), a.a.O., S. 29-46.

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Urkunde 1011 August 10: König Heinrich II. schenkt dem Kloster Hersfeld die Hörige Willicuma
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1011
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