Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Der Ritter Wilderich von Vilmar verpflichtet sich, den mit Graf Ulrich von Hanau verabredeten Gottesfrieden von Donnerstag vor Johannis bis Samstag nach Johannis zu halten.

1377 Juni 17

Die zunehmende Kraftlosigkeit und der Verfall von Rechtsprechung und Urteilsvollstreckung führten im spätmittelalterlichen Reich zu einer ausufernden Selbsthilfe in Gestalt der Fehde. Die seit dem 11. Jahrhundert abgeschlossenen Gottesfrieden versuchten, das Rauben und Morden durch eine Kombination weltlicher und geistlicher Strafen einzudämmen. Friedensbrechern wurden z.B. die Exkommunikation, die Verbannung aus der Kirche oder die Sakraments- und Grabverweigerung angedroht. Ein Merkmal der deutschen Gottesfrieden war die Verschmelzung von „pax Dei“ und „treuga Dei“. Letzteres beinhaltete Friedensgebote für bestimmte Zeiträume, meist Wochentage, kirchliche Feiertage oder bestimmte Zeiten des Kirchenjahrs.

Archiv
Nummer
125
Band
125
Seite
0
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Gottesfrieden unter Graf Ulrich von Hanau
Datum bis: Jahr
1377
Legacy-ID
10763
Datum bis: Monat
06
Datum bis: Tag
17
Datum von: Jahr
1377
Datum von: Monat
06
Datum von: Tag
17
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Nein
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein