Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Die Schencken und Ganerben zu Schweinsberg schließen einen Burgfrieden, in dem u. a. der Schutz des Leibes, der Ehre und der Güter der Familie festgeschrieben sowie ein Fehdeverbot verhängt wird.

1447 Januar/Februar

Militärischen Wert hatte eine Burg nur, wenn ihre Besatzung friedlich zusammenlebte. Burgfriedensverträge, die von allen Burgbewohnern und meist auch von Gästen beschworen wurden, regelten das Zusammenleben auf der Burg. Verwandte Familien, die gemeinsam eine Burg besaßen, bildeten vor allem im Spätmittelalter sog. Ganerbenverbände. Die von diesen abgeschlossenen Burgfrieden gewährleisteten das friedliche Miteinander, regelten den Ausbau der Besitzungen, die Verpflichtungen der einzelnen Vertragspartner zur Instandhaltung des Gemeinschaftsbesitzes und beschränkten die Möglichkeiten des Besitzwechsels. Wurde ein Ganerbe in eine Fehde verwickelt, waren die anderen zu Hilfe oder Neutralität verpflichtet. Burgfrieden oder Ganerbenverträge waren Vorläufer der adligen Hausgesetze und förderten die Entwicklung der Standesrechte.

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Nummer
32
Band
32
Seite
0
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Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
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Kurztitel
Burgfrieden zwischen den Schencken und Ganerben zu Schweinsberg
Datum bis: Jahr
1447
Legacy-ID
10762
Datum bis: Monat
01
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1447
Datum von: Monat
01
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
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Nur Jahresangabe
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Ohne Datum
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Periode
Reihenfolge
1
Ungefähres Datum
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