In der Instruktion geht es zunächst um zeremonielle Fragen, insbesondere um den Rang und Status des hessischen Gesandten. Was die Friedensbedingungen betrifft, so hofft Karl, dass mit denen praeliminarien die sache so weith schon in einen guthen stand gestellet und fest gesetzet worden seyn, daß dabey so wohl vor das gemeine Reichs Interesse die behörende nothdurft zugleich mit besorget, als auch die satisfacirung der gesamten hohen Alliirten in Ihren billigen postulatis guther grund geleget worden seyn möge.
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