Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

In der Instruktion geht es zunächst um zeremonielle Fragen, insbesondere um den Rang und Status des hessischen Gesandten. Was die Friedensbedingungen betrifft, so hofft Karl, dass mit denen praeliminarien die sache so weith schon in einen guthen stand gestellet und fest gesetzet worden seyn, daß dabey so wohl vor das gemeine Reichs Interesse die behörende nothdurft zugleich mit besorget, als auch die satisfacirung der gesamten hohen Alliirten in Ihren billigen postulatis guther grund geleget worden seyn möge. Konkret verlangt er im Interesse der securitas imperii die Rückerstattung Straßburgs und des Elsass, ferner u. a. Religionsfreiheit für die Protestanten in Frankreich, Reparationszahlungen für erlittene Kriegsschäden sowie die Abtretung von Stadt, Festung und Amt Rheinfels und der gegenüberliegenden Burg Katz.

Archiv
Nummer
2661
Band
2661
Seite
0
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Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
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Kurztitel
Instruktion (erste Seite, Unterschrift und Siegel) des Landgrafen Karl von Hessen-Kassel für seinen Bevollmächtigten bei den Generalfriedensverhandlungen in den Niederlanden, den Regierungsrat Johann Reinhard von Dalwigk
Datum bis: Jahr
1709
Legacy-ID
10775
Datum bis: Monat
06
Datum bis: Tag
06
Datum von: Jahr
1709
Datum von: Monat
06
Datum von: Tag
06
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Nein
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein