Die gedruckte Aufstellung der Rentkammer unterscheidet drei Gruppen: A. diejenigen, die weiterhin mit ihren Familien Judenschutz erhalten und im Land verbleiben dürfen, B. die, die für „untauglich“ erklärt werden und das Land verlassen müssen, schließlich C. die (erwachsenen) Juden, die noch bis zu ihrer Heirat geduldet werden. Die Aufstellung wurde an die Orte gesandt, in denen Juden lebten, damit die dortigen Beamten sie umsetzten. Der Staat ging rigoros gegen die Juden vor und wies selbst solche aus, die einen landesherrlichen Schutzbrief besaßen.