Legacy ID
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Von Neebe Dr. Reinhard , 24 Januar 2025

KAISER KARL V. BESTÄTIGT DIE STIFTUNG DER UNIVERSITÄT MARBURG
Pergamenturkunde mit anhängendem Majestätssiegel.
Urkunden Dep.Universität Marburg, 1541 Juli 16, Regensburg.
Lit.: H. Hermelink und S. A. Kaehler, Die Philipps-Universität zu Marburg 1527-1927 (Marburg 1927), S. 18ff. 

Transkription des Kaiserlichen Privilegs vom 16. Juli 1541

 

Von Neebe Dr. Reinhard , 24 Januar 2025

Durch eine "Stipendiaten-Ordnung" regelte der Landgraf die Finanzierung des Studiums.


Ordnung durch den durchleuchtigen, Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Philipsen, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Catzenelnbogen etc. bedacht am Dienstag nach Invocavit, Anno 1542. Wie es mit den Stipendiaten, so gen Marburg zum Studio gesandt, gehalten werden soll.

 


Von der Wahl der Stipendiaten, wie die gewählet sollen werden.

Von Neebe Dr. Reinhard , 24 Januar 2025

Der Speisezettel (in Umschrift, Abbildung nur erste Seite) zeigt, daß die Versorgung der Studenten genau geregelt war.

Speisezettel für die Stipendiaten auf alle Tage der Woche

Wie sich der probst versprochen, die Stipendiaten zu tractiren uber dem tisch.

Vor allen dingen soll der probst gutt brodt und gar kost den Stipendiaten uber tisch bringen.

Von Neebe Dr. Reinhard , 24 Januar 2025

 Auszug aus der "Ziegenhainer Zuchtordnung" aus dem Jahre 1539.

Auszug aus der Ziegenhainer Zuchtordnung

[...] Zum Dritten sollen die Ältesten der Kirchen sampt den Dienern des Wortes anrichten und daran sein, daß alle Kinder, wann sie des Alters halben fähig sein mögen, zu den Catechismos[unterricht] geschickt werden, welche Catechismos man auch an jedem Ort wohl auf solche Zeit halten kann, daß ein jeglicher seine Kinder dazu zu schicken unbeschweret sein würde.