Von Neebe Dr. Reinhard , 24 Januar 2025

Die Tätigkeit der Reichsbehörden und der staatlichen Verwaltungen im Übergang vom Kaiserreich zur Republik wurde durch verschiedene Regierungserlasse geregelt.


Erlaß der Reichsregierung vom 11.11.1918:

Die Staatssekretäre und die Chefs der Reichsbehörden sind von der Reichs­regierung mit der vorläufigen Weiterführung der Geschäfte beauftragt wor­den. Das Eindringen unbefugter Personen in die Geschäftsräume der Reichs­behörden und die Übernahme amtlicher Geschäfte durch solche Personen ist
nicht gestattet.

Die Reichsregierung: Ebert, Haase.


Reichsanzeiger Nr. 268 vom 12.11.1918

Bestand/Signatur
Reichsanzeiger Nr. 268 vom 12.11.1918
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Kurztitel
Erlaß der Reichsregierung vom 11.11.1918
Datum bis: Jahr
1918
Legacy-ID
2407
Datum bis: Monat
11
Datum bis: Tag
11
Datum von: Jahr
1918
Datum von: Monat
11
Datum von: Tag
11
Institution-Autor
Reichsregierung
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
5
Ungefähres Datum
Nein