Die Tätigkeit der Reichsbehörden und der staatlichen Verwaltungen im Übergang vom Kaiserreich zur Republik wurde durch verschiedene Regierungserlasse geregelt.
Erlaß der Reichsregierung vom 11.11.1918:
Die Staatssekretäre und die Chefs der Reichsbehörden sind von der Reichsregierung mit der vorläufigen Weiterführung der Geschäfte beauftragt worden. Das Eindringen unbefugter Personen in die Geschäftsräume der Reichsbehörden und die Übernahme amtlicher Geschäfte durch solche Personen ist
nicht gestattet.
Die Reichsregierung: Ebert, Haase.
Reichsanzeiger Nr. 268 vom 12.11.1918