Bekanntmachung der preußischen Regierung an Behörden und Beamte vom 12.11.1918:
Nachdem wir heute im Auftrage des Vollzugsrats des Arbeiter- und Soldatenrats die Staatsleitung in Preußen übernommen haben, fordern wir sämtliche preußische Behörden und Beamte auf, ihre amtliche Tätigkeit fortzusetzen, um auch ihrerseits im Interesse des Vaterlandes zur Erhaltung der Ordnung
und Sicherheit beizutragen, wogegen ihnen ihre gesetzlichen Ansprüche ungekürzt gewahrt bleiben sollen.
Die preußische Landesregierung.
Hirsch. Ströbel. E. Ernst. Braun. A. Hoffmann.
Reichsanzeiger Nr. 269 vom 13.11. 1918
zit. nach Ritter/Miller, Die deutsche Revolution, S. 100f.