Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens" wurde auch in Marburg sofort umgesetzt: Nach seiner Rückkehr aus dem KZ Buchenwald erhielt Julius Stern ein Schreiben des Oberbürgermeisters Marburg, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er sein Geschäft innerhalb von 4 Wochen aufzulösen und zu verkaufen hätte.

In der Anordnung wurde auch gleich festgelegt, dass ein Ausverkauf der Waren an Endkunden nicht erlaubt sei, sondern dass die Waren, die Ladeneinrichtung und das Geschäft selbst  nur an die "arischen" Konkurrenten verkauft werden dürfen.

Archiv
Nummer
367
Band
367
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Anordnung des Oberbürgermeisters Marburg an die Inhaber jüdischer Gewerbebetriebe in Marburg zur Auflösung ihrer Geschäfte vom 10.12.1938
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
9757
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
10
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
12
Datum von: Tag
10
Einmaldatum
Nein
Institution-Autor
Oberbürgermeister Marburg
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
3
Ungefähres Datum
Nein