Von Rosenkötter , 24 Januar 2025
Aus der Schutzhaft entlassene Häftlinge müssen erklären, dass sie sich in Zukunft nicht mehr "staats- und regierungsfeindlich" betätigen werden. Auch wird ihnen untersagt, sich kritisch gegenüber dem Staat und den Machthabern zu äußern. Bei Zuwiderhandlung droht ihnen erneute Verhaftung. Durch Druck und Drohung gelingt es so den Nationalsozialisten, ihre noch vorhandenen politischen Gegner nach und nach auszuschalten.
Archiv
Nummer
4832
Band
4832
Seite
171
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Verpflichtungserklärung entlassener Schutzhäftlinge, 1933
Datum bis: Jahr
1933
Legacy-ID
9969
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1933
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Landratsamt Marburg
Nur Jahresangabe
Ja
Reihenfolge
16
Ungefähres Datum
Nein