Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Liebe Getreue.

Wir haben betrachtet und erkannt, was den Unsrigen aus der Verderblichkeit des Trinkens und aus der Betrunkenheit und dem unordentlichen Spiel erwächst, und darum beschlossen, solches in allen Schlössern, Städten, Dörfern und Flecken zu verbieten. Darum haben wir unseren Schultheißen aufzunehmen befohlen, euch solch ein ungehöriges Betrinken und Spielen bei einer Buße zu verbieten und niemanden solches zu tun gestatten, auch diese Gebote öffentlich unter der Glocke verkündigen lassen, sodass sich mit Unwissenheit keiner entschuldigen kann. Wer dann daraufhin in Missachtung solcher unserer Gebote sträflich gefunden wurde, so haben wir unseren Amtsleuten und Schultheißen befohlen, den deswegen zu strafen. Danach soll sich ein jeder zu richten wissen.

Gegeben zu Marpurg am Mittwoch nach st. Lucas anno 1491

 

Cetuala.[Des Weiteren.]

Auch ordnen wir an und wollen wir, dass die Unseren alle gebotenen Feiertage und vor allem die heiligen Sonntage ganz feiern und mit aller Arbeit und unordentlichen [ungehörigen] Werken stille stehen sollen. Und wer das nicht halten und [in der] die Feier der heiligen Tage übertreten hat, der soll uns mit zwei Pfund Wachs, eines für die Kirche bei euch und das andere für uns, verfallen sein.

Gegeben siehe wie oben.

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Bestand/Signatur
Küch, Friedrich: Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg. Bd. 1. Marburg 1918. Nr. 143. S. 201.
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Kurztitel
Landgraf Wilhelm III. an Bürgermeister und Räte seiner Städte, Marburg, 19. Oktober 1491
Datum bis: Jahr
1491
Legacy-ID
10241
Datum bis: Monat
10
Datum bis: Tag
19
Datum von: Jahr
1491
Datum von: Monat
10
Datum von: Tag
19
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Landgraf Wilhelm III.
Nur Jahresangabe
Nein
Periode
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein