Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Wir, Ludwig von Gottes Gnaden und Bischof von Münster, wollen und gebieten, dass all die Leute, die Gut in der Stadt, in der Nowenstat [Neustadt], zu Weidenhausen und zu Bulkensten [Pilgrimstein] und an dem Grinde [am Grün] besitzen – seien es Pfaffen, Mönche, Nonnen oder Beginen – , für ihren Besitz eine Bede [Steuern] zahlen sollen wie auch die anderen Bürger in der Stadt es tun und es Brauch ist.

Der Bürger, der ausgewandert ist, aber wieder zurückkehren will, soll von seinem Gut geben, was auch die anderen Bürger geben; will er aber nicht zurückkehren, so soll man seinen Besitz schätzen und nach der Zählung soll er uns eine Ausgleichssumme zahlen. Wer sich widersetzt und die Steuer nicht geben will, wie es die anderen Bürger tun, dem soll unser Amtmann zu Marburg helfen, dass er es tun muss.

Unsern Bürgern geben wir zur Sicherheit diesen Brief, besigelt mit unserem Siegel. Dieser Brief ist gegeben dreizehnhundert Jahr nach Gottes Geburt in dem einunddreißigsten Jahr an dem Pfingsttag.

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Bestand/Signatur
Küch, Friedrich: Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg. Bd. 1. Marburg 1918. Nr. 7. S. 71.
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Kurztitel
Privileg des Bischofs Ludwig von Münster über die Bedepflicht der Geistlichen und der ausgewanderten Bürger, 19. Mai 1331
Datum bis: Jahr
1331
Legacy-ID
10245
Datum bis: Monat
05
Datum bis: Tag
19
Datum von: Jahr
1331
Datum von: Monat
05
Datum von: Tag
19
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Bischof Ludwig von Münster
Nur Jahresangabe
Nein
Periode
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein