Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

[…] Also dass wir, die Burgermeister, Baumeister und vorgenannten Schöffen, jedes Jahr ewiglich ein Almosen sämtlich und mit unseren eigen Händen selbst betätigen, tun und begehen sollen auf dem heiligen grünen Donnerstag des morgens vor der Hochmesse auf unserem Pfarrkirchhof zu Marpurg, wann man das Mandat (Fußwaschung) begangen hat, zweiundsiebzig armen Frauen, die der Almosen bedürftig sind, den sollen wir eine Tafel decken mit einem weißen Tuche und jeglicher darauf legen und geben mit ihr heimzutragen drei schöne Brot von sechs Heller, drei Heringe für sechs Heller und sechs Heller an ausreichendem Geld in die Hand. Und wenn man die Almosen gegeben hat und die armen Leute aufstehen, so soll jegliches armes Mensche, die das Almosen genommen hat, fünf Pater Noster und fünf Ave Maria sprechen auf seinen Knien, Gott und unser lieben Frau zum Lobe und zur Ehre und den Seelen zum Troste, von denen das Almosen hergekommen ist. […]

Hierüber zu urkunden und zu einer festen Bestätigung haben wir Bürgermeister, Schöffen und Rat unser großes Stadtsiegel an diesen Brief gehängt. [...]

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Bestand/Signatur
Küch, Friedrich: Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg. Bd. 1. Marburg 1918. Nr. 58. S. 118ff.
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Kurztitel
Revers [schriftliche Erklärung] der Stadt Marburg über die Almosenstiftung des Schöffen Konrad Gutgemut für arme Frauen zum Gründonnerstag, 1395
Datum bis: Jahr
1395
Legacy-ID
10247
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1395
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Stadt Marburg
Nur Jahresangabe
Ja
Periode
Reihenfolge
1
Ungefähres Datum
Nein