Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

1550 donnerstags nach Bartholomäus (28. August 1550)

Der Bettler wegen, die so umherlaufen, ist endlich beschlossen, dass nach kaiserlicher Polizeiordnung kein fremder Bettler hereingelassen noch ihm gestattet werden darf, zu betteln. Den Pförtnern und Bettelvogten [niedere Polizeibeamte, die das Betteln überwachen und verhindern sollen] wird geboten, diesen Beschluss zu halten. Da derweil große Buben und Mägde den Bettelstab nehmen, so soll auf der Kanzel und sonst öffentlich verkündet werden, dass ein jeder, der um Gottes Willen etwas nehmen wollte, er wäre jung oder alt, an einem bestimmten Tag auf dem Rathaus erscheinen soll, wo er aufgeschrieben und verzeichnet wird. Dem, der kein Zeichen hat, wird das Betteln nicht gestattet werden.

1552 donnerstags nach Severin (27. Oktober 1552)

Die unverschämten Bettler, die die Leute anlaufen und versuchen, ihnen etwas abzugeiern, die soll man sich vornehmen und bereden, solches Verhalten zu unterlassen; sonst sollen sie mit ihren Eltern zur Stadt hinausgejagt werden.

Ratsprotokoll

 

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Bestand/Signatur
Küch, Friedrich: Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg. Bd. 1. Marburg 1918. Nr. 290. S. 385.
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Kurztitel
Stadtratsbeschlüsse, betreffend das Bettlerunwesen, 28. August 1550 und 27. Oktober 1552
Datum bis: Jahr
1552
Legacy-ID
10249
Datum bis: Monat
10
Datum bis: Tag
27
Datum von: Jahr
1550
Datum von: Monat
08
Datum von: Tag
28
Einmaldatum
Nein
Institution-Autor
Stadt Marburg
Nur Jahresangabe
Nein
Periode
Reihenfolge
3
Ungefähres Datum
Nein