Fluchtversuche
Die Präfektur zu Marburg informiert den dortigen Pfarrer Breidenstein und den Gefangenenaufseher Pfeifer am 3. Juni 1810 über das Verbot, Strafgefangene zum Gottesdienst in die Kirchen zu führen. Stattdessen sollen die Andachten künftig innerhalb des Schlossgefängnisses in Gegenwart der Wache und des Stockmeisters abgehalten werden. Während der Kirchgänge kam es immer wieder zu Fluchtversuchen. Am 3. Juni 1810 flohen drei Gefangene aus dem Schloss, während der Stockmeister mit den übrigen in der Kirche war. Der Fluchtversuch hatte fatale Folgen: Durch eine von der Schildwache auf einen Gefangenen abgeschossene Kugel, welche einen derselben wirklich getödet hat, [wurde] die Frau des Stockmeisters lebensgefährlich verwundet.