Am 20. April 1590 wandte sich Reitz Hering an die Marburger Regierung: Seine Frau war von Johan Leinweber wegen Hexerei angezeigt und nach der Folter entlassen worden. Durch die Folter war sie jedoch so versehrt, dass sie ein Leben lang nicht mehr arbeiten konnte. Daher bat Hering um einen Schadenersatz. Das Ergebnis seines Gesuchs ist nicht überliefert. Der Fall zeigt jedoch, mit welchen gesundheitlichen Folgen selbst Freigesprochene zu rechnen hatten. Zudem wird offenbar, dass die Bestimmungen der »Carolina« durchaus nicht nur der Obrigkeit bekannt waren, denn diese räumte den Beklagten die Möglichkeit der Klage auf Schadenersatz vom Ankläger ein.
Archiv
Nummer
420
Band
420
Seite
0
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Folgen der Tortur: körperliche Versehrtheit der Elia Hering, 1591
Datum bis: Jahr
1591
Legacy-ID
10853
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1591
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Ja
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
4
Ungefähres Datum
Nein