Von Biallas Karl , 24 Januar 2025

Das zum damaligen Zeitpunkt gemeinsam von Albert Südekum (MSPD) und Hugo Simon (USPD) geführte preußische Finanzministerium strich die geltend gemachten Summen rigoros zusammen: Für die Aufwandsentschädigungen, die sich am tatsächlichen Verdienstausfall orientieren sollten, wurde eine Höchstgrenze von fünf Mark festgesetzt. Die eingereichten Reisekosten wurden nicht anerkannt. Die Anzeigenkosten sollten nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Zudem wies das Ministerium darauf hin, dass den Räten insgesamt keine Pauschalen ausbezahlt, sondern ausschließlich belegte Kosten erstattet würden und dass die Räte sich im Übrigen jedweden Eingriffs in die Kassenverwaltung zu enthalten hätten. Die Regierung Kassel, die sich dementsprechend verhielt, besaß somit eine von sozialdemokratischen Politikern legitimierte Handlungsanweisung, mittels derer sie über die finanzielle Abhängigkeit die politischen Aktivitäten der Räte kontrollieren und bei Bedarf eindämmen konnte.

Seite
0
Bestand/Signatur
HStAM Best. 165 Nr. 1237, Bl. 20-22
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben des preußischen Finanzministeriums an den Regierungspräsidenten in Kassel betreffend die Mittelzuweisung an den Zentralen Arbeiter- und Soldatenrat Kassel
Datum bis: Jahr
1918
Legacy-ID
10981
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
31
Datum von: Jahr
1918
Datum von: Monat
12
Datum von: Tag
31
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Nein
Ohne Datum
Nein
Reihenfolge
8
Ungefähres Datum
Nein