Von Kutsch Patricia , 24 Januar 2025

Beschluss des Ausschusses zur Wahrung der Rechte des Parlaments auf Antrag 93 des Zentrums:

... Die am 12. September 1932 ausgesprochene Auflösung des Reichstages ver­stößt gegen Art. 48 Abs. 3 Satz 2 der Reichsverfassung, weil sie das wichtige verfassungsmäßige Recht des Reichstags, die Aufhebung von Notverordnun­gen zu verlangen, verletzt und eine Wiederholung der Auflösung dieses Recht des Reichstags dauernd beseitigen würde.

 

 

Geschichte in Quellen Bd. 5, S. 270f.
Bestand/Signatur
Geschichte in Quellen Bd. 5, S. 270f.
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Kurztitel
Beschluss des Ausschusses zur Wahrung der Rechte des Parlaments auf Antrag 93 des Zentrums
Datum bis: Jahr
1932
Legacy-ID
3699
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
12
Datum von: Jahr
1932
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
12
Institution-Autor
Ausschusses zur Wahrung der Rechte des Parlaments des Zentrums
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
93
Ungefähres Datum
Nein